Hallo liebe Leute, ich hatte eine ähnliche Frage gestellt, aber jetzt muss ich meine Frage noch einmal stellen weil ich anscheinend zu blöd bin um das Ganze zu verstehen.
Ich bekomme wenn alles klappt nächstes Jahr ein Baby und möchte natürlich dass mein Elterngeld höher wird und habe deswegen vor einen Steuerwechsel vorzunehmen in die Steuerklasse drei. Jetzt habe ich aber erfahren, dass man mindestens sechs Monate vor vor der Geburt des Kindes die günstigere Steuerklasse haben muss weil es sonst nicht berücksichtigt wird. Unter normalen Umständen erreiche ich dies aber nicht und müsste dafür den Monat des Mutterschutzes miteinbeziehen. Dies geht wenn man auf die ausklammerung des mutterschutzes verzichtet.
so hier ist jetzt meine Frage was bedeutet das? was bedeutet das für mich finanziell, ich verstehe einfach den Satz nicht auf das ausklammern des Mutterschutzes zu verzichten. bitte um Erläuterung :)(