Immobilienkauf mit späterer Übergabe?
Hallo,
wir haben uns heute über einen Kauf einer Eigentumswohnung geeinigt. Der Verkäufer möchte jedoch bis Oktober in der Wohnung bleiben, da seine neue Wohnung noch nicht fertig ist. Ermöchte aber davor schon beim Notar einen Termin holen und den gazen Verkauf abschließen, das möchte ich eigentlich auch damit ich meinen Zinssatz bei der Bank sichern kann und alles fest ist.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob man mit der Bank es so vereinbaren kann, dass die Zahlung erst nach Übergabe stattfindet also im Oktober und nicht nach dem Notartermin oder ist es eigentlich ein Muss, dass man nach dem Notartermin sofort das Geld überweist?
Der Verkäufer möchte nicht als Mieter weiterwohnen sondern meinte, dass ich das mit der Bank so vereinbaren kann, dass sie dad Geld später überweisen.
Bitte um Ratschläge von Erfahrenen im Immobiliengeschäft?
6 Antworten
Ja, das geht.
Im Kaufvertrag wird festgelegt, wann der Kaufpreis zu zahlen ist. Hier z. B.im Oktober, oder wenn der Verkäufer ausgezogen ist.
Mit der Bank kannst Du die Finanzierung als "Forwarddarlehn" abschließen. Du bekommst jetzt die Genehmigung und den Zinssatz fest zugesagt, aber ausgezahlt wird bei Fälligkeit.
Sicherheit für beide Seiten.
Ein "Forwarddarlehen" wird als Anschlussfinanzierung verwendet. D.h. die Umschuldung eines bestehende Darlehen wird frühzeitig vertraglich vereinbart.
Hier wird der erstmalige Darlehensvertrag heute geschlossen und eine "bereitstellungsfreie Zeit" vereinbart, d.h. ab wann werden frühestens Zinsen berechnet obwohl das Darlehen noch nicht ausbezahlt wurde.
Man kann es so im notariellen Vertrag regeln, dass der Kaufpreis erst nach Auszug des Verkäufers zur Zahlung fällig wird. (Es ist auch sinnvoll, dass der Kaufpreis erst mit dem Auszug fällig wird, denn dann hast Du ein Druckmittel, falls es Probleme mit dem Auszug gibt.)
Natürlich kannst Du auch mit Deiner Bank vereinbaren, dass das Darlehen erst ab Oktober ausgezahlt werden soll. Das ist reine Verhandlungssache.
Kein Problem.
Im Grunde geht es lediglich um die Bereitstellungszinsen. Sie betragen i.d.R. drei v.H.jährlich und beginnen sechs Monate ab verbindlicher Darlehenszusage (z. B. ab 17.09.2022 von heute aus gerechnet). Bei einem Darlehen von z. B. 150.000,-- € würden ab 7.9.2022 bis zur Valutierung täglich 12,50 € anfallen.
Das hatten wir gerade erst ganz ähnlich, vielleicht helfen die Antworten dort ja auch Dir:
https://www.finanzfrage.net/frage/hauskauf---verkaeufer-wohnt-weiterhin-da
So ähnlich finde ich den Fall nicht, da dort der Verkäufer ja schon gleich Geld haben wollte und als „Mieter“ gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung bleiben wollte. Das ist hier viel einfacher, da ja der Verkäufer mit der späteren Zahlung einverstanden ist. Kaufpreisfälligkeit wird dann einfach so vereinbart, dass diese frühestens zum 1.10. oder auch 1.11. eintritt, da der Verkäufer ja noch bis Oktober bleiben möchte, diese Fälligkeit aber zusätzlich erst nach Auszug des Verkäufers eintritt.
Die Bank zahlt für gewöhnlich nach Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars aus. Somit ist es also im Kaufvertrag zu regeln, wann der Kaufpreis fällig ist.