Hallo, vielleicht kann mir jemand was dazu sagen: Ich ziehe am 11.7. in meine neue Eigentumswohnung ein, die Abnahme wird am 3o.6. sein(schon eine Vor-Abnahme gemacht), nun sagte mir der Architekt so nebenbei: Nein, den Lift können Sie nicht benutzen. Der TÜV nimmt ihn wohl in 2 Wochen ab, aber der anschließende Bericht dauert 3-4- Wochen ??. Ich vermute, der Bauherr will nicht, daß der Lift zum Umziehen benutzt wird aus Angst vor Verschmutzung und etvl.Beschädigung, denn der Lift und andere gemeinschaftliche Einrichtungen werden erst von allen Eigentümern abgenommen, wenn alle eingezogen sind. Ich bin stocksauer, da wir jetzt alles in das 2.OG hochtragen müssen. Auf meine diversen Möbel-Bestellungen habe ich immer angegeben:" Mit Lift", das wird ja auch nicht so ohne weiteres akzeptiert, wenn die alles hochtragen müssen (auch die neue Küche). Darf mir wohl der Bauherr die Benutzung des Liftes verweigern ? Bis auf die letzten 3,5 % ist alles bezahlt, die Außenanlagen Keller, Garage etc. sind auch noch nicht fertig.Wenn ich das gewußt hätte, wäre ich später eingezogen !Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht ? Danke für Eure Antwort.
Keine Liftbenutzung beim Einzug ?
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