Minijob als Hiwi an Fachhochschule -> Übungsleiterpauschale?
Guten Tag,
wenn man an der FH eine betreuende Tätigkeit aufnimmt und die Fachhochschule zu gleich als Anstalt des öffentlichen Rechts gehört, sind dann 200€ monatlich davon steuerfrei? - oder greift da ggf für studentische Aushilfen eine andere Regelung?
1 Antwort
Was soll es denn nun sein?
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Minijob = Arbeitgeber zahlt alle Abgaben in Höhe von ca. 31 %, die 200,- sind netto. Oder wie hoch ist die Vergütung insgesamt?
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Übungsleiterpauschale, dann sollte die Tätigkeit näher beschrieben sein, ob es in § 3 Nr. 26 EStG paßt. DEr REst kommt dann in die Steuererklärung.
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Wie hoch sind denn Deine Einkünfte insgesamt, dass Dir die Steuerfreiheit, oder Steuerpflicht so wichtig ist?
Also Deine SAchverhalte machen einfach keinen Spaß. Erst nach mindestens einer Rückfrage bekommt man die kompletten Daten. Erst geht es um eine günstige Steuerregelung, bei der zweiten Meldung kommen dann die vermutlichen wirklichen Bezüge und plötzlich ist es ganz anders, weil es das Bafög Problem gibt.
Wenn Du ml wieder eine Frage hast, schreibe bitte gleich alles in den Sachverhalt. So fängt man dreimal an über das Ding nachzudenken.
Das Einkommen ist höher als 200€, weshalb der Aspekt der Steuerfreiheit wichtig.
Tätigkeit ist die Betreuung der Referatsmitarbeiter in der FH. Dazu gehört, außer den Personen selbst z.B Schulungen, auch an technischen Probleme behilflich zu sein.
Da bin ich mir nicht sicher, ob das ganze anerkannt werden kann.
Das Problem ist und das ist der Hauptpunkt dem Bafög ist die 450€ Rechtsgebung schnuppe.
Da zählt nach wie vor 400€ (dabei auch sonstige Einkünfte mit eingerechnet), deshalb wäre es mein Ziel einen höheren Freibetrag geltend zu machen.
Ich zitiere: "Wird ein Minijob (450 Euro Job) nicht über die Lohnsteuerkarte abgerechnet sondern pauschal vom Arbeitgeber versteuert, unterliegt dieser Minijob beim Angestellten nicht mehr der Einkommensteuerveranlagung. Beim Einkommen im Sinne des BAföG ist der dennoch heranzuziehen."
Deshalb die Frage, ob die Handhabe des Bafög-Amtes überhaupt richtig ist bzw. auch beim Minijob diese 200€ geltend machen könnte, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind..