Übungsleiterpauschale bei Dozententätigkeit
Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich bin Studentin und habe 2009 das ganze Jahr auf Honorarbasis bei einem e.V. gearbeitet. Bin auch nicht über die 20 h pro Woche hinaus gekommen, so dass das Studium als mein Hauptberuf weiterzählt. Nun ist meine Frage, ob ich bei der Steuererklärung die Übungsleiterpauschale mit angeben kann oder nicht, da ich das mit dem Verein noch nicht so recht verstehe.? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte, ist dringend.
3 Antworten
Die Frage ist sehr abstrakt gestellt udn kann ebenso abstrakt beantwortet werden mit: "höchstwahrscheinlich ja."
Nur stellt sich für mich die Frage ist es:
- nötig?=
- die beste Lösung?
Welche Art Tätigkeit ist es speziell, also was wird doziert? Wie hoch waren die Einnahmen? Welche Kosten fallen an?
also, es handelt sich dabei um einen Dozentenstelle an einer Sprachschule, die aber ein eingetragener Verein ist. Die Einnahmen waren etwas höher als 10000,-€.
Selbstverständlich erhälst Du den Übungsleiterfeibetrag schau mal in §3 EStG die Nr habe ich jetzt nicht im Kopf .... auch Dozenten können diesen Freibetrag erhalten Übungsleiterfreibetrag ist nur ein gebräuchlicher Begriff. Der Freibetrag ist nicht aif Übungsleiter beschränt. Allerdings schließt der Freibetrag den Aufwendungsabzug aus, du solltest deshalb abwegen ob die Aufwendungen nicht höher sind.