Übungsleiterpauschale bei Dozententätigkeit

3 Antworten

Die Frage ist sehr abstrakt gestellt udn kann ebenso abstrakt beantwortet werden mit: "höchstwahrscheinlich ja."

Nur stellt sich für mich die Frage ist es:

  • nötig?=
  • die beste Lösung?

Welche Art Tätigkeit ist es speziell, also was wird doziert? Wie hoch waren die Einnahmen? Welche Kosten fallen an?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

also, es handelt sich dabei um einen Dozentenstelle an einer Sprachschule, die aber ein eingetragener Verein ist. Die Einnahmen waren etwas höher als 10000,-€.

Selbstverständlich erhälst Du den Übungsleiterfeibetrag schau mal in §3 EStG die Nr habe ich jetzt nicht im Kopf .... auch Dozenten können diesen Freibetrag erhalten Übungsleiterfreibetrag ist nur ein gebräuchlicher Begriff. Der Freibetrag ist nicht aif Übungsleiter beschränt. Allerdings schließt der Freibetrag den Aufwendungsabzug aus, du solltest deshalb abwegen ob die Aufwendungen nicht höher sind.