Werkstudent und Kleingewerbe - Krankenversicehrung und 20h Limit
Ich weiß, dass das hier bereits einige male gefragt wurde. 90% der offenen Fragen (Krankenversicherung/Gewerbe/Freiberufler) sind mir auch schon klar. Jedoch noch nicht alles.
Die Situation:
Ich arbeite als Werkstudent 15-20h pro Woche. Dabei verdiene ich zwischen 600 und 800 Euro im Monat. Deshalb bin ich auch studentisch Kranken- und Pflegeversichert.
Der Plan
Ich möchte mich nun nebenher noch selbstständig machen. Webdesigner (Teils Stundenarbeit für Agenturen, teils Festpreis-Arbeiten ohne Zeitnachweis), Einnahmen aus Werbeanzeigen und Affiliate-Programmen im Web. Dafür möchte ich ein Kleingewerbe anmelden.
Bleibt mein studentenstatus bestehen? Für Krankenversicherung und meinen jetzigen Arbeitgeber
Nicht mehr als 20h/Woche ist mir klar. Das Problem: Die Einnahmen aus dem Kleingewerbe können nicht in Stunden gemessen werden. Das sind Festpreise für Webdesigns, die Affiliate-Sachen sind ja quasi Einnahmen ohne Zeitaufwand. Alles an Zeitaufwand läuft in der Vorlesungsfreihen Zeit (Wochenende+Ferien), würde also - falls das überhaupt relevant ist - nicht in die 20h zählen. Meine Arbeitszeiten als Kleinunternehmer sind also nicht nachzuvollziehen bzw offiziell gar nicht vorhanden. Daraus ergeben sich ein paar Fragen:
- Kann ich mit Kleingewerbe weiter studentisch Kranken- und Pflegeversichert sein?
- Bleibt mein Werkstudentenstatus bestehen? (Laut Vertrag darf ich natürlich keinen Job annehmen, durch den ich diesen Sonderstatus verlieren würde)
- Gibt es sonst noch Dinge zu beachten? Kindergeld-Verdienstgrenze gibt es ja nicht mehr, die Verdienstlimits als Kleingewerbe sind mir bewusst...
Danke für eure Hilfe schon einmal! Gruß, Fabian
2 Antworten
zu 1.) und 2.) ja. Wenn man der Krankenkasse bei Nachfragen die Sache mit Wochenenden und Semesterferien plausibel machen kann. Man sollte mit den Einnahmen aber nicht in Bereiche vorstoßen, wo hauptberufliche Selbstständigkeit vermutet werden kann.
zu 3.) Es ist eine Steuererklärung zu machen und es könnte sein, dass man die 8000 EUR Grundfreibetrag knackt. Viel Werbungskoten wird man ja nicht haben.
Viel Glück
Barmer
nein. Die 8.000 beziehen sich auf die Summe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und der selbständigen Tätigkeit (hier nimmt man den Überschuss / Gewinn).
Hallo, gerne würde ich noch hierzu eine Frage stellen.
Mein Status ist mit dem von Fabian sehr ähnlich in dieser Hinsicht.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich einfach unverständliche oder oft unklare und sogar widersprüchliche Antworten in Bezug auf meine Fragen (an "Google") finden kann.
Meine Frage lautet:
Wenn ich ebenfalls in die Selbstständigkeit gehen möchte und noch nicht voraussehen kann, wie viel ich verdienen werde, kann ich das ja nur abschätzen. Den Aufwand kann ich ebenfalls nur schätzen.
Lesen konnte ich, dass wenn mein monatliches selbstständiges Arbeitseinkommen 75 % der monatlichen Bezugsgröße (also 2.388,75 EUR, Stand 2020) nicht überschreitet überschreitet, bleibe ich weiterhin studentisch krankenversichert, ist das richtig?
Geht die studentische gesetzliche Krankenversicherung auch nur bis zum 30. Lebensjahr? Was muss danach gemacht werden? Privat oder freiwillig versichern? Was sollte dabei beachtet werden?
Nächste Frage bezieht sich auf den "studentischen Status". Was genau ist hiermit in diesem Beitrag gemeint? Betrifft diese Definition nur die Einschätzung der Krankenkasse, bzw. wie man von der Krankenkasse gesehen und versichert wird?
Abschließend wollte ich nur sagen/schreiben (falls das relevante Informationen sein sollten). Ich arbeite bis zu 20 Std. wöchentlich als Werkstudent. Ich werde nur nach geleisterter Arbeit, bzw. Stunden die ich gearbeitet habe bezahlt. Gibt es mal keine Arbeit, oder bin ich krank, werde ich nicht bezahlt. Heißt also durchaus, dass meine Bezahlung sehr wechselhaft sein kann. Bsp. ich war mal knapp einen Monat krank, habe nur an einem Tag in diesem Monat gearbeitet und habe dementsprechend kaum etwas verdient.
Bin ich im Urlaub, oder ist mein Chef im Urlaub, ist das ähnlich. Heißt also, dass ich teilweise weit unter den 20 Stunden bin. Das sollte also im dem Falle im Sinne meiner nebenberuflichen Selbständigkeit keine Rolle spielen.
Ich denke mehr Hintergrundinformationen werden zu mir für diesen Beitrag, bzw. für meine gestellte Frage nicht benötigt.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Max
Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort! Die 8000 EUR Freibetrag beziehen sich jedoch nur auf die nichtselbstständige Arbeit, also den Werkstudenten-Job – richtig?