Wohnung als Student mieten, Eltern als Hauptmieter oder Bürgen?

3 Antworten

Auf jeden Fall solltest Du die Mieterin sein. Bei jedem Argument fällt mir nun zwar auch ein Gegenargument ein...

- Untervermieterlaubnis

- Ansprechpartner bist Du

- Zweitwohnungssteuer

- Spätere Situation, wenn Du nicht mehr studierst

- Unabhängigkeit ( Eltern können nicht einfach kündigen)

- erwachsen werden, und z.B. selbst die Nebenkostenabrechnungen ansehen und das Heizverhalten überdenken

Eine gleichzeitige Forderung von Kaution und Bürgschaft ist übrigens eigentlich nicht zulässig. Hab ich für meinen Sohn aber auch beides gemacht damals.


Tatjana78 
Beitragsersteller
 20.11.2019, 19:45

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Was du sagst leuchtet mir durchaus ein.

Deine Eltern können ohne Zustimmung des VM garkeine Wohnung mieten, die sie dir überlassen. Und ob der VM mit einer freiwillen Bürgschaftserklärung zusätzlich zu der der Kaution dir einen Mietvertrag anbietet, muss man ihn fragen.


Tatjana78 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 22:26

Vielen Dank für deine Antwort!

Bei mir wohnen auch zwei Studenten. Beide sind Hauptmieter. Wenn Dein Vermieter einen Bürgen will, können ja Deine Eltern bürgen. Mach einen Dauerauftrag und alle sind zufrieden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Tatjana78 
Beitragsersteller
 20.11.2019, 19:46

Danke dir!