Konto "vergessen", jetzt wollen sie Kontoführungsgebühren

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Normalerweise ist die Postbank in solchen Dingen relativ kulant !! Wenn du in den AGB´s natürlich unterschrieben hast, regelmäßig eine Studienbescheinigung beizubringen - und du hast diese "Pflicht" versäumt, dann können die sich auf die Hinterbeine stellen, ich gehe allerdings davon aus, dass sie dir bei Vorlage der Bescheinigungen die Kontoführungsgebühr erlassen !! Vielleicht hilft es ja auch, wenn du andeutest, das Konto behalten zu wollen ... soooo schlecht ist das nämlich gar nicht !! ... Grüße vom Querkopf

Das sieht ein bisschen ganz schlecht aus. Ich an Deiner Stelle würde mich mit der Postbank zusammensetzen und denen die Bescheinigungen unter die Nase halten, aber Rechtsanspruch auf den Erlass der Kontoführungsgebühren hast Du wohl nicht. Schlimmstenfalls musst Du die eben bezahlen, was ich Dir dringend raten würde, denn ansonsten kündigt die PoBa das Konto und schreibt Dir das quasi als Abschiedsbrief in die Schufa. Da kannst Du dann Darlehen für die nächsten paar Jahre vergessen (aber Schulden soll man ja sowieso nicht machen, auch, wenn der Kapitalismus genau darauf basiert).