Abgaben während der Abschlussarbeit?

4 Antworten

Wie @ellaluise schon richtig schrieb, sind lohnsteuer und Rentenversicherung ok. Die lohnsteuer bekommst Du ggf. über die Einkommensteuererklärung zurück. 

Kranken- und Arbeitslosenversicherung dürfen nicht abgezogen werden, wenn Du über Immatrikulationsbescheinigung und Krankenversicherungsnachweis die Studenteneihgenschaft nachgewiesen hast.


Schonned 
Beitragsersteller
 12.12.2017, 15:33

wie sieht es mit der Pflegeversicherung aus?

Nun habe ich den ersten Gehaltsbescheid von unserer Verwaltung bekommen und nun bleiben von 2650€ nur 1750€ übrig,

Danach bist du nicht als Werksstudent gemeldet.

Ich gehe davon aus, dass Steuerklasse 1 zutrifft.

Handelt es sich um eine Tätigkeit von nicht mehr als 20 Stunden die Woche. Wenn ja, dürften dir keine Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosen-Versicherungsbeiträge, abgezogen werden.

Die Kranken- und Pflegeversicherung müsstest du selbst zahlen in Höhe von ca. 90 € mtl.


Schonned 
Beitragsersteller
 13.12.2017, 10:10

Ja, ich bin Steuerklasse 1 und habe 40h/Woche Anwesenheitspflicht auf Gleitzeit. Die Kranken-/Pfelgeversicherung zahle ich schon seit Jahren selbst, deshalb erscheint es mir komisch, dass ich nun doppelt versichert bin.

Abzug von Lohnsteuer und Rentenversicherung ist korrekt. Das zahlst du auf jeden Fall.

Du solltest dich an die Personalabteilung wenden. Es passieren durchaus mal Fehler, lässt sich alles korrigieren.


Schonned 
Beitragsersteller
 12.12.2017, 15:05

https://www.lohn-info.de/praktikanten_diplomanden_bachelor_master.html

Hier wird was gegenteiliges genannt und sich auf ein Rundschreiben der Sozialversicherungen berufen. Dort steht keine Abgaben an Versicherungen und Umlagepflichten für Pflichtpraktika und Abschlüsse.

wfwbinder  12.12.2017, 15:14
@Schonned

In dem link steht aber auch, dass es sich dabei um eine Honorarvereibarung handelt (also selbständige Tätigkeit) Du scheinst aber einen Anstellungsvertrag gemacht zu haben.

Hallo,

was ist Vertrag mit dem Unternehmen genau geregelt?

Ist es der gleiche Vertrag wie bisher als Werkstudent?

Welche wöchentliche Arbeitszeit ist im Vertrag geregelt? 

Wie ist die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit?

Gruß

RHW


Schonned 
Beitragsersteller
 13.12.2017, 09:06

'Studentische Aushilfe' der Begriff Werkstudent kam nie auf, aber ich denke das sollte das Gleiche sein.

In den Semesterferien habe ich immer auf Lohn gearbeitet und nun wurde der Stundenlohn auf ein Gehalt übertragen. 

40 Stunden Anwesenheit auf Gleitzeit. Ich bin nahezu komplett freigestellt für das Schreiben der Arbeit bzw. Erheben von Daten im Werk.