Darf ich bei einer Gewerbetätigkeit meine ausländische Krankenversicherung behalten?
Ich bin eine Studentin und habe eine Kleingewerbe wegen einer Nebenjob angemeldet. Seit anderthalb Wochen habe ich einen Steuernummer beantragt.
Ich habe eine Kleingewerbe wegen einer Nebenjob angemeldet. Seit anderthalb Wochen habe ich einen Steuernummer beantragt. Da ich ab dem 10.10 mit meiner Arbeit anfange wollte mich noch genauer informieren.
Meine Frage ist, wo ich versichert sein soll, weil ich in der Regel in Bulgarien eine Krankenversicherung habe. In in zwei der Filialen von AOK wurde mir gesagt, dass ich entweder mit meiner bulgarischen Versicherung bleiben soll, oder ich muss die ganze Summe für eine freiwillige Versicherung zahlen. Die günstigere Studentenversicherung wäre für mich nicht möglich.
Zusammenfassend:Darf ich die nebenberufliche Tätigkeit in ausüben und trotzdem in Bulgarien versichert bleiben?
4 Antworten
Wurde die bulgarische Versicherung denn auch Krankenversorgung in Deutschland übernehmen? Und wenn ja, wirklich alles? Würde ein deutscher Arzt oder ein deutsches Krankenhaus darüber abrechnen? Ich habe da meine Zweifel und wenn die berechtigt sein sollten, kann es für Dich tragisch enden. Dann musst Du persönlich für Kosten aufkommen, die -je nach Krankheit in die tausende oder zehntausende von Euro gehen können.
Ich versuche mal zu sortieren.
Du bist Studentin. Bist Du ordnungsgemäß immatrikuliert?
Ist das nur ein Gastsemester, oder wirst Du länger bleiben, hier ggf. den Abschluss machen?
Als Studentin steht Dir meines Erachtens die Studenten Krankenversicherung offen.
Kleingewerbe gibt es nicht, auch wenn viele den Ausdruck benutzen. Du hast ein Gewerbe angemeldet und bist vermutlich Kleinunternehmerin (für die Umsatzsteuer). Hast Du bei der Gewerbeanmeldung das Kreuz bei "wird als Nebenerwerb betrieben" gemacht?
Du darfst als Stdentin im Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst verlierst Du die Studenteneigenschaft. Dann wäre die Auskunft der AOK auf jeden Fall richtig.
Wenn es bisher mit Deiner bulgarischen Krankenversicherung keine Probleme gab, bleibe dabei. Sonst müsste man die obigen Fragen beantwortet haben.
Ja, ich bin Vollzeit Studentin und ordnungsgemäß immatrikuliert. Die Gewerbe war eine Voraussetzung für meinen neuen Nebenjob d.h. 20 Stunden die Woche.
Dann hast Du eventuell noch ein anderes Problem:
"Scheinselbständigkeit."
Das sagt die IHK dazu:
Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten, inkl. Bulgarien und Rumänien, Islands und Norwegens unterliegen keinen Einschränkungen. Sie genießen in Deutschland volle Dienstleistungsfreiheit. Wenn die Leistung, die in Deutschland erbracht werden soll, einem deutschen Handwerk entspricht, bedarf es möglicherweise einer Bescheinigung der Handwerkskammer.
Deine bulgarische Krankenversicherung kann für die Zeit in Deutschland bestehen bleiben.