Verzugsschaden bei verspätetem Geldeingang bei Immobilienkauf

Hallo zusammen,

ich habe eine Immobilie erworben und den Kaufpreis durch eine Bank finanziert. Kaufpreisfälligkeit war der 30.11.14. Ich habe die Banken rechtzeitig angewiesen den Kaufpreis zu überweisen (21.11.14). Bei der Abwicklung durch die Bank gab es aber Verzögerungen aus unterschiedlichen Gründen. Daher ging das Geld erst am 04.12. beim Käufer bzw. dessen Banken ein.

Mit dem Kaufpreis wollte der Verkäufer alte Kredite ablösen. Durch die Verzögerung weniger Tage sind nun Kosten in dreistelliger Höhe entstanden da die Vorfälligkeitsentschädigung neu berechnet wurde. Der Verkäufer möchte diesen Betrag als Verzugsschaden nun von uns beglichen haben und fordert diesen über einen RA ein.

Es tut mir natürlich Leid dass dem Verkäufer durch das Versäumnis meiner Bank Kosten entstanden sind. Meine Bank hat lediglich die Verzugszinsen (zweistelliger Betrag) überwiesen. Im Vorfeld wurde von der Bank des Verkäufers aber nicht auf diese möglichen Zusatzkosten hingewiesen bei Verspätung hingewiesen.

Ich habe den Kaufvertrag zur Hand genommen und da von der Erstattung solcher Kosten nicht die Rede. Der Käufer hat aber ein Recht darauf sich nicht gezahlte Kaufpreisanteile mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinsatz der EZB verzinsen zu lassen. Nach aktuellem Stand 4,27 % Jahreszins ( 5 + (-0,73)). Mehr ist da nicht definiert.+

Liegt in diesem Fall tatsächlich ein Verzugsschaden vor?

VG Peter

PS. Gespräche mit beiden Banken waren ergebnislos.

Immobilienkauf, Vorfälligkeitsentschädigung
Habe ich mich bei dem Immobilienkauf übernommen?

Guten Morgen zusammen,

ich hocke heute wieder vor dem Notebook und sinniere wieder, ob ich evtl. einen groben, blauäugigen Fehler begannen habe. Evtl. könnt Ihr mir da mal einen Rat geben?

Wir haben im Juli 2019 ein 2-Fam. Haus gekauft, welches Teilvermietet ist.
Der Mietzins beträgt derzeit 800€ für 133 qm.
Das Erdgeschoss haben wir zur Eigennutzung (circa 100qm)

Das Objekt hat nach Verhandlung 495.000€ gekostet. (Bayern).
Das Objekt wurde von einen (semiguten) Gutachter angeschaut, und war überzeugt, dass die Grundsubstanz gut ist. Einiges muss dennoch nach (30 Jahren) instand gesetzt werden.

Kalkulationsgrundlage:

Eigenkapital = Nebenkosten + Kellergeschoss zu wohnzwecken herrichten, sodass wir das EG sanieren können.

100% Finanzierung - da es kalkulatorisch "Bockmist" gewesen wäre (evtl. ist hier der Fehler) bei dem derzeitigen Zinssatz (Einsparung von circa 0,02%).

Zusätzlich haben wir einen Sanierungskredit von circa 15.000€ mit aufgenommen.

Nun kommt das Dach früher als erwartet und mit einer höheren Summe, weil leider einige Baustellen hinzugekommen sind. Statt für circa 2025 veranschlagte Maßnahme muss diese 2021 erledigt werden und kalkulatorisch 50.000€ werden es knapp 90.000€. Welche wir jetzt nachfinanzieren müssen.

Wird sind ein paar (m+m) beide Akademiker mit 3-5 Jahren Berufserfahrung
Zusammen haben wir ein Nettohaushaltseinkommen von circa 4.700€ zzgl. des Mietzins, welche ich gerne als "Puffer" rechne. Summa Summarum circa 5.500€

Aufteilung der Kredite:

250.000€ mit Tilgung 2,5% - 1,15% Zins ( Mietswohnung)
200.000€ mit Tilgung 2,5% - 1,05% Zins(Eigennutzung)
50.000€ über KFW gerade nicht die genauen Daten im Kopf
15.000 mit Volltilgung nach 10 Jahren - Zins 1,25%

Unser Annuität beträgt pro Monat circa 1790€ (für die o.g. Darlehens)
Für das neue Dach müssen wir ein weiteres Darlehen aufnehmen
Entweder 2,5% oder 4,0% Tilgung mit 1,93% Zins ( 333€ oder 444€)..

Somit wäre ich bei einer monatlichen Wert von 2123€ oder 2234€

Kalkulatorisch mit allen Ausgaben, welche wir seit 10 Jahren detektieren hätten wir monatlich circa 1500€ wegsparen können - mit dem neuen Darlehen schrumpft das gewaltig - und mein Konzept der Sondertilgung für das Objekt (Eigennutzung) wird höchstwahrscheinlich nicht umgesetzt. Sehe ich das zu schwarz oder habe ich einen großen Fehler begangen?

Danke und Grüße

Thomas

Immobilien, Immobilienkauf
Notarkosten für Entwurf eines Kaufvertrages?

Wir haben uns in eine Immobilie mit Erbpachtgrundstück verliebt und den Verkäufern (Verkauf durch Privat) unser Kaufinteresse mitgeteilt, jedoch mit der Info das wir gerne noch mit dem Erbpachtgrundstückseigentümer sprechen wollen, ob ein Kauf des Grundstückes möglich ist. Daraufhin sind diese direkt zum Notar gelaufen und haben einen Vertragsentwurf in Auftrag gegeben (ohne die Info abzuwarten ob das Grundstück käuflich ist). Sonst hätte der Vertrag ja auch ganz anders ausgesehen.

Also haben wir dann innerhalb von einer Woche Post vom Notar bekommen mit dem entsprechenden Vertragsentwurf. Leider mussten wir dann aus privaten Gründen unser Kaufinteresse zurückziehen. Jetzt haben wir eine Rechnung vom Notar bekommen (1200  Euro). Müssen wir die Summe zahlen? Ist die Höhe der Summe gerechtfertigt?

  1. Wir waren nicht Auftraggeber
  2. Der Vertragsentwurf ist sehr fehlerhaft (fehlerhafter Name, Fehlerhaftes Übergabedatum der Immobilie, und lt. Vertrag sind wir Eheleute was wir aber nicht sind)
  3. Wir wurden nicht nach unserem Einverständnis gefragt. So kann ja jeder, zum Notar gehen und willkürlich Entwürfe erstellen lassen. Es ist ja nur der Name, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift notwendig. Das ist in der heutigen Zeit ja nicht mehr schwierig herauszubekommen (Facebook, etc.)
  4. Es hat keine Aufklärung des Notars über potentielle Kosten gegeben
  5. Es fand keine Beratung durch den Notar statt
  6. Zudem wurde der ursprüngliche Vertrag genommen (von den Immobilienbesitzern) und einfach 5 Felder ausgetauscht. Es wurde kein neuer Vertrag aufgesetzt.

Was können wir tun?

Immobilienkauf, notarkosten
Was können wir tun, Parkplatz doppelt vergeben?

vor 2 Jahren haben wir zwei Wohnungen mit Tiefgaragenstellpätzen erworben.

Vor kurzem hat sich herausgestellt, dass einer der unsererseits erworbenen Tiefgaragenstellplätze in der Teilungserklärung (fälschlicherweise) zwei unterschiedlichen Wohneinheiten zugeteilt wurde.

Der Stellplatz wurde jedoch seit Baujahr, durch unseren Vorbesitzer genutzt und es bestand zu keinem Zeitpunkte eine Unklarheit bzgl des Eigentums.

Nun wurde eine andere Wohneinheit verkauft - deren Vorbesitzer ebenfalls zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch auf den Stellplatz gestellt hatte und der diesen auch im Vorfeld nicht mit angeboten hat.

Der zuständige Notar hat jedoch den Stellplatz (laut Teilungserklärung) mit in den Kaufvertrag aufgenommen, weswegen der Käufer der anderen Wohneinheit nun auf sein Recht der Nutzung pocht.

Wir kommen leider an keiner Stelle weiter, da sich weder die damalige Hausverwaltung, noch die aktuelle Hausverwaltung, das seinerzeitige Maklerbüro oder der Verkäufer für Zuständig hält.

Unsere konkrete Frage ist; wer muss sich um die Angelegenheit kümmern? Denn wir hätten die Wohneinheiten nicht zu dem Preis gekauft, wenn klar gewesen wäre, dass wir den Stellplatz teilen müssen.

Der Verkäufer sagt, dass ihm der Parkplatz schon immer gehört hat und ihm die doppelte Vergabe nicht bekannt war. Das Maklerbüro teilt ebenfalls mit, dass es nicht zuständig sei, da wir den Parkplatz rechtskräftig gekauft hätten.

Wir drehen uns im Kreis…

Immobilien, Immobilienkauf, Immobilienverkauf
Vorkaufsrecht über Grundschuld unattraktiv machen?

Liebe Leser,

wir möchten ein Haus kaufen und die Eigentümer des Hauses gerne an uns verkaufen. Das Problem: Es ist ein Erbfall und ein Dritter hat ein Vorkaufsrecht auf das Haus, welches er mit manipulativer Art von der Großmutter im Alter von über 90 Jahren, sich damals hat einräumen lassen.

Die Erben möchten auf keinen Fall, dass dieser Jemand das Haus/Grundstück bekommt, da dieser nur am Bauland interessiert ist. Abriss, Neubau, Veräußerung, geldbringende Investition. Von den persönlichen Differenzen mal ganz zu schweigen.

Nun steht die Überlegung im Raum, das Grundstück mit einer hohen Grundschuld zu belasten. Wie genau sind Grundschulden im Grundbuch deklariert?

Wir haben den Vorschlag bekommen, das Grundstück zu belasten mit einer Grundschuld, die da aussagt, bei Abriss des Hauses innerhalb von 10 Jahren kann hoher Betrag X geltend gemacht werden. Dies liese sich auch vor dem Finanzamt argumentieren, da dies auch der Wahrheit entspricht. Sie möchten um jeden Preis verhindern, dass das Elternhaus abgerissen wird.

Im Kaufvertrag/Grundbuch soll dann aber diese genaue Beschreibung nicht stehen, nur das eine Grundschuld mit hohem Betrag X besteht.

Wir als Käufer wüssten aber, dass die Grundschuld nur einzufordern ist, bei Abriss des Hauses, was wir nicht vorhaben. Der Vorkaufsberechtigte soll durch die hohe Grundschuld abgeschreckt werden und ausschlagen, da er nicht einsehen kann, an was diese Schuld gekoppelt ist.

Gibt es für den Vorkaufsberechtigen irgendeine Möglichkeit herauszufinden, für was die Grundschuld steht? Dann wäre die Gefahr groß, dass dieser trotzdem kauft, da bei dem Haus viel Bauland dabei ist und er das Haus einfach nur renoviert, vermietet etc., den Rest bebaut.

Wie hoch ist so eine Grundschuld ansetzbar? Wir wissen, dass der Immobilienpreis + Grundschuld höhere Sicherheiten bei der Bank erfordert, dies ist aber kein Problem, da wir dementsprechend abgesichert sind.

Danke für alle Antworten!

Grundschuld, Immobilienkauf, Vorkaufsrecht
Wer zahlt die Grundsteuer beim Immobilienerwerb?

Hallo zusammen, ich habe eine Wohnung im Oktober 2016 gekauft. Im Kaufvertrag zu das Tema steht folgendes: Kosten und Steuern 1. Die Kosten dieses Vertrages, seiner Ausfertigung und seines Vollzuges, etwaige Gebühren für die Hinterlegung des Kaufpreises auf Notaranderkonto, die Kosten etwa erforderlicher Genehmigungen und Bescheinigungen, die Katasterfortführungsgebühr, die Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. und Für Kosten und Steuern haften die Vertragschließenden als Gesamtschuldner. Die im Vertrag vereinbarte Kostenverteilung gilt nur im Innenverhältnis zwischen ihnen.

Daher vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes: Ab dem Tage des Besitzübergangs treffen den Käufer im Innenverhältnis zum Verkäufer alle Rechte und Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausgeldabrechnung für das Wirtschaftsjahr soll in der Weise erfolgen, dass der Tag der Besitzübergabe auch als Stichtag gilt. Nachzahlungen für die Zeit davor gehen zulasten des Verkäufers, für die Zeit danach zulasten des Käufers; entsprechendes gilt für etwaige Guthaben. Die Beteiligten haben selbst für den Ausgleich zu sorgen.

Ab Oktober habe ich sämtliche Gebühren übernommen. Der Vorbesitzer fordert auch noch von mir die Grundsteuer anteilig für 3 Monate. Ich sehe aber nicht, wo steht was über Grundsteuer. Jeder Eigentümer im Haus zahlt die Grundsteuer direkt an Finanzamt. Oder habe ich was übersehen oder nicht richtig verstanden ?????? 

Vielen Dank im Voraus. MfG

Grundsteuer, Immobilien, Immobilienkauf, Steuern, wohnung, Wohnungskauf
Ab wann AfA (Steuersparimmobilie) - wann beginnen die Abschreibungen?

Hallo an alle, ich war bis jetzt stiller Mitleser und nun bin ich neu hier im Forum, weil ich eine spezielle Frage habe.

Ich erwarb im Mai 2015 eine Wohnung, die in einem 1910 errichteten Baudenkmal-Gebäude liegt und vom gleichen Bauträger vor dem Mieterbezug saniert werden soll. Erstbezug und Übergang von Nutzen und Lasten wird im Juni 2017 sein.

Die Abschreibung teilt sich nun auf zwei Teile auf, in den bereits bei Kauf bestehenden Bestandsteil (minus Kosten für das Grundstück), der mit 2,5% auf 40 Jahre abgeschrieben werden kann und in den durch Sanierung neu errichteten Teil, welcher mit einem erhöhten Prozentsatz auf insgesamt 12 Jahre abgeschrieben werden kann (8x9% und 4x7%).

Zu meiner Frage: Ab wann starten die beiden Abschreibungen im einzelnen?

Nach meinem Verständnis und der Meinung meines Steuerberaters müsste ich die 2,5% bereits in meiner Steuererklärung 2016 eingeben können (Kaufdatum im Mai 2015) und die ersten 9% in meiner Steuererklärung 2018 (Fertigstellung 2017 und Übergang von Nutzen und Lasten 2017). Doch mein Finanzamt lehnte die 2,5% nun ab und ist der Meinung, dass ich sie auch erst 2018 eingeben kann.

Ich wende mich nun an euch, da ich gerne mehrere Meinungen dazu hören möchte und gerne auch die rechtliche Bestimmungen kennen lernen will. Ich würde mich auch sehr freuen, wenn jemand eine Aussage dazu treffen kann, ob das Finanzamt hier Entscheidungsspielraum hat, oder ob der Anfang der Abschreibung gesetzlich (wo im EStG?) geregelt ist.

Vielen Dank im Voraus :)

Finanzamt, Immobilien, Immobilienkauf, Rechte, Steuern, Abschreibung, EStg
Ist das ein zweifamilienhaus?

Hallo zusammen,

Wir möchten ein Haus kaufen. Über einen Makler.

Dieser hat angegeben, dass es ein Zweifamilienhaus sei. Bis vor wenigen jahren war es ein Einfamilienhaus, auch laut Bauplänen aus den 80ern ist es ein Einfamilienhaus. Auch um Grundbuch steht nichts Gegenteiliges. Eine Teilungserklärung gibt es nicht.

Jetzt haben Untergeschoss und Obergeschoss jeweils eine Küche und Bad sind also in sich abgeschlossen. Es gibt eine gemeinsame Hauseingangstüre und aus dem flur gehend kann man die Erdgeschosswohnung sowie am Ende der Treppe oben die Obergeschosswohnung seperat abschliessen.

Strom und Wasserzähler gibt es nur einen gemeinsamen, auch wenn es wohl technisch möglich wäre die Kreisläufe oben und unten zu trennen durch Baumassnahmen. Die Anteil der Nebenkosten wird bisher geschätzt.

Ist das jetzt ein Zweifamilienhaus nur weil der Besitzer und Makler das beschlossen haben, vermutlich um die Maklerprovision nicht hälftig zahlen zu müssen?

Oder ist das ein Einfamilenhaus mit Einliegerwohnung? (oben 60m2, unten 100m2)

Mir geht es nicht dem Verkäufer die Hälfte der Provision aufzudrücken oder den Makler um die Provision zu bringen. Ich zahle (un)gern die gesamte Provison. Dafür ist das Haus relativ günstig. Mir geht es um die korrekte Einordnung, sei es beim finanzamt oder sogar noch wichtiger im Mietrecht. Kündigungen im "mehr"familienhaus sind wohl nicht die gleichen wie die im Einfamilienhaus ... Sperrfristen etc...

Mein Hauptgedanke: es gibt keine Teilungserklärung, dann ist es auch kein Zweiparteienhaus.

Dann gibt es auch keine Sperrfristen.

Habe ich das so richtig recherchiert?

Vielen dank schonmal

Immobilien, Immobilienkauf
Wie sollte der Kauf einer Gewerbe-Immobilie zur Selbstnutzung und zur Vermietung (jeweils 50 %) durch verheirateten freiberuflichen Einzelunternehmer erfolgen?

Ich bin seit 1997 in meinem Home-Office freiberuflich in der Rechtsform Einzelunternehmen tätig, dazu verheiratet und zwei Kinder, die jetzt endlich flügge werden. Die bisherigen Kosten für mein Home-Office konnte ich immer anteilig als Betriebsausgabe problemlos geltend machen. Mit meinem Finanzamt gab es bislang keinerlei Probleme, obwohl ich immer selbst alle beruflichen wie privaten Steuerangelegenheiten selbst erledigte, so dass ich also etwas versiert in der Thematik EÜR bin und auch keine Scheu habe, mich gezielt weiter zu vertiefen...

Jetzt will ich raus aus dem Home-Office und mir ein Büro kaufen, von welchem ungefähr die Hälfte der Fläche dann von mir (und evtl. auch meiner Frau, die evtl. künftig nebenher als freiberufliche Sprachlehrerin unser Einkommen verbessern möchte) genutzt und die andere Hälfte vermietet wird.

Die Immobilie ist schon geangelt, die Finanzierung wird zur Zeit geprüft, dürfte jedoch bei rund 40% Eigenkapital und hoher Bonität (zwei größtenteils abbezahlte Wohnungen) sicher sein.

In der Perspektive möchte ich mein Einzelunternehmen in den nächsten 1-2 Jahren zu einer GmbH upgraden, um künftigen geeigneten Mitarbeitern eine attraktive Perspektive in meinem Unternehmen bieten zu können (über Übertragung von Gesellschafteranteilen). Strategisch setze ich also auf Wachstum, Dafür spricht beispielsweise, dass die Wort-Marke meines Einzelunternehmens (ich habe nicht meinen Familiennamen, sondern immer die Wort-Marke in den Vordergrund meines Marketings gestellt) bei meiner Zielgruppe relativ bekannt ist. Die Immobilie wird daher möglicherweise nur eine Zwischenlösung sein, wobei wir Immobilienfetischisten sind, d.h. ohne Not die Immobilie bei einer räumlichen Enge dann eher nicht verkaufen wollen.

Soviel zur Ausgangssituation.

Welche Form des Immobilienkaufs bietet sich für uns angesichts der skizzierten Ausgangssituation an? Wie sollte idealerweise der Kauf erfolgen? Können alle Immobilienkosten- und einnahmen in der EÜR erfasst werden? Kann die beim Kauf anfallende USt (z.B. Maklerrechnung) als Vorsteuer geltend gemacht werden? Welche Feinheiten gilt es zu beachten?

Füre Tipps, Ideen und Anregungen wäre ich Euch sehr dankbar :-)

Viele Grüße und ein erstes Dankeschön schon mal im voraus

eÜr, Freiberufler, Immobilienkauf, Kaufvertrag, Ehefrau, Einzelunternehmen
Haus kaufen und Finanzierung durch Mieteinnahmen?

Hallo Forum,

bin eben zufällig auf dieses Forum gestoßen und wollte eure Meinung zu diesem Thema/ Situation haben.

Es ist so, dass ich wahrscheinlich das Thema nicht zu 100% euch vermitteln kann da ich ein Leie bin. Bitte seid nachsichtig.


Wir haben eine Immobilie entdeckt und obwohl wir im Bietverfahren überboten worden sind, hat der Eigentümer uns die Immobilie angeboten.

Haus mit ca 400qm 1100qm Grundstück.

UG und OG zum vermieten und EG von uns bewohnt.


Wir hatten zu dieser Immobilie eine Anfrage bei einer Bank gestellt und obwohl alles positiv aussah zuletzt eine Absage bekommen, da das Risiko vom Ausfall der Mieteinnahmen zu hoch wäre. Kann man für sowas eine Versicherung abschließen?


Nun haben wir bei der Sparkasse (Hausbank) angefragt. Die haben gewisse Werte anders gewichtet und kamen auf eine monatlich zu zahlende Rate von ca. 2.950€ bei einem Gesamtkredit von 730.000€ davon wären 100.000€ Sanierungskosten. Eigenkapital von ca. 80.000€. Mein Mann ist Architekt und hat die Sanierungskosten berechnet und mit den Gewerken die er kennt abgesprochen.

Ich bin noch in Elternzeit und würde in ca 2 Jahren mit meinem Gehalt ihn unterstützen können. Mein Mann verdient netto 3.100€ wir haben als große Ausgabe momentan unser Auto mit ca 250€ / Monat und die Miete mit 1.050€


Was denkt ihr, wäre seitens der Sparkasse eine Finanzierung sinnvoll? Die Dame von der Kreditabteilung die alles berechnet hat sagte, dass sie das als machbar sieht und positiv gestimmt ist. Aber sie müsse das mit dem Chef noch besprechen. Nun sitze ich auf heißen Kohlen und habe Angst, dass wir vom Eigentümer den Zuschlag für das Haus haben aber die Kreditabteilung bei der Sparkasse uns einen Strich durch die Rechnung machen kann.

Glaubt ihr mit mehr Eigenkapital würden wir besser da stehen z.B 100.000€?


Denkt ihr auch dass sich das mit der Sparkasse noch hinziehen könnte da sie vllt ein Gutachten vom Haus haben wollen.


Weiss nicht wie lange wir den Besitzer ohne Finanzierungszusicherung hinhalten können. Wir sollten von der Sparkasse aus trotzdem auf das Haus bieten auch wenn noch nichts fest ist.


Sehr nervenaufreibend alles. Ach und die Sparkasse sagte dass es positiv ist, dass man drei Einheiten vermieten kann. Volksbank bei denen wir zunächst angefragt hatten, hatte uns nur angeraten zwei Einheiten zu vermieten. Des Weiteren nannten die als Grund zum Mietausfall auch die Sanierungskosten. Obwohl mein Mann alles aufgeschlüsselt hat und detailiert aufgezeigt hat mit welchem Geld er hin kommt. Auch von anderen erfahrenen Architekten abgesegnet worden ist.


Vllt könnt ihr mir eure Einschätzung sagen. Das Haus ist unser Traumhaus und vllt habt ihr eine Idee wie wir da weiter verfahren können. Andere Banken fragen oder oder.


Danke im Voraus und wie gesagt seid bitte nachsichtig.


Liebe Grüsse und danke im Voraus.









Finanzierung, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf
Hauskauf Finanzierung Erfahrungen

Hallo Leute, ich suche einen Rat bezüglich Hauskauf. Zur Zeit wohne ich in einer Eigentumswohnung (4-Parteienhaus). Die anderen 3 Wohnungen sind vermietet. Diese Mieter ... also mit denen kommen wir nicht klar und deswegen wollen wir weg. Wir suchen also ein Haus, wo wir für uns sein können. Die Eigentumswohnung ist noch nicht abbezahlt (41.000 Euro noch). Ich kenne mich mit Hauskauf nicht gut genug aus. Die Eigentumswohnung will ich nicht vermieten, ich will sie wieder los werden. Der Wert der Wohnung ist ca. 48.000 - 50.000 Euro. Ich kaufte sie damals für 44.000 Euro. Habe dann neue Fenster reinmachen lassen, neuer Boden Laminat und einen zweiten geschlossenen Kellerraum. Der Darlehensvertrag läuft noch bis 2014, dann wird ein neuer Festzins festgelegt. Im Grunde genommen hätte ich für den Kauf eines Hauses kein Eigenkapital, würde aber gerne ein Haus für 165.000 + Nebenkosten (Makler, usw... ) ca. 173.000 Euro kaufen wollen. Allerdings habe ich keine Ahnung, ob das finanziell überhaupt machbar wäre. Grundsätzlich könnte mtl. 800-900 Euro zum abbezahlen genutzt werden. Würde das gehen? Worauf müsste ich beim Gespräch mit der Bank achten? Was muss ich bei der Hausbesichtigung beachten. Woran erkenne ich zusätzliche Kosten, die vielleicht nicht vom Makler angegeben wurden. Bitte Eure Erfahrungen und nicht "Frag mal den oder den". Danke

Finanzierung, Hauskauf, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf
Richtig knifflige Immobilienfrage: Wie verteilen wir die Besitztümer von uns und meinen Eltern in diesem Bermudadreieck finanziell sinnvoll?

Wir haben eine richtig knifflige Immobilenfrage und hoffen, dass wir hier auf schlaue Köpfe treffen, die unseren Knoten in unseren Überlegungen lösen können:

Sachverhalt ist wie folgt:

Wir wollen in das Haus meiner Eltern ziehen (Haus 11).

Meine Eltern ziehen dafür in Haus 9.

Haus 9 ist das Elternhaus meiner Mutter und gehört mittlerweile ihrer Schwester (meiner Tante).

Bedingung für diesen Tausch ist: Wir kaufen meiner Tante das Haus ab (ca 200.000) und sanieren es für meine Eltern (ca 200.000). Dies entspricht ca. dem Wert des Hauses 11, welches größer und familientauglich ist, in das wir einziehen werden.

Wahrscheinlich am sinnvollsten wäre folgende Überlegung:

Meine Eltern überschreiben mir Haus 11. Soweit ich weiß, habe ich als Tochter einen Freibetrag von 400.000 und so kann die Grunderwerbssteuer zumindest hier gespart werden.

Zusätzlich kaufen wir das Haus 9 und richten meinen Eltern vertraglich ein lebenslanges Wohnrecht ein. So könnten wir die Renovierungskosten für eine fremd genutzte Immobilie auch steuerlich absetzen, was uns sehr entgefen konmen würde, oder nicht?

Jetzt die Krux: Mein Vater möchte jedoch gerne weiterhin Eigentum besitzen und nicht als "Mieter" aus dieser Geschichte heraustreten.

Was machen wir also am besten?

Können wir Haus 9 kaufen und meinen Eltern dann irgendwann überschreiben? Fallen dann zweimal Grunderwerbssteuern an? Beim Kauf von uns, beim Überschreiben an meine Eltern und irgendwann werden wir es dann wahrscheinlich wieder erben, dann entstehen wahrscheinlich ein drittes Mal Kosten?

Oder:

Sollten meine Eltern lieber weiterhin Haus 11 im Grundbuch behalten und wir stehen dann im Grundbuch von Haus 9, wohnen aber genau andersherum?

Oder: Geben wir meinen Eltern 400.000 € (was Steuern kostet) und sie kaufen das Haus meiner Tante ab (was wieder Steuern kostet)?

Und vielleicht nicht ganz unwichtig: Hat mein Bruder, der mit Familie ein Haus in Münster gekauft hat und nun dort lebt, Mitspracherecht/Ansprüche bei dieser Aktion auf unser Elternhaus (Haus 11)?

Ich hoffe, ihr habt gute Ideen, wie wir das finanziell gut gelöst bekommen.

Anbei ein Bild zum besseren Verständnis. ;-)

Ganz lieben Dank für Ihre und eure Beiträge und Gedanken zu unserem Thema!

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Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf