Grunderwerbssteuer für Garage und Einbauküche
Hallo, ich habe eine ETW für ca. 100000€ gefunden. Im Kaufpreis sind eine Garage und eine Einbauküche enthalten. Darf die Garage und oder die Einbauküche separat verkauft werden um die Grunderwerbssteuer zu verringern? Die Wohnung wird von einer Privatperson verkauft.
1 Antwort
Wir haben gerade (vor ca. 2 Monaten) einen notariellen Kaufvertrag über ein Haus unterschrieben und Grunderwerbssteuer entrichtet, daher ...
Wir wollten an sich mit Küche erwerben um (neben gleich einer intakten Küche zu haben) u.a. die Küche über die Hypothek (= über den Kaufpreis) bzw. deren Zinsen zu finanzieren. Klappte dann wegen anderer Interessen der (Vor-) Eigentümer nicht.
Die Küche oder, um ein extremes oder anschauliches Beispiel zu verwenden, das Auto in der Garage des Voreigentümers musst Du nicht unbedingt vermittels eines notariellen Kaufvertrags mit erwerben. Ein schlichter Kaufvertrag, schon mit Handschlag allein, sollte bei Interesse ausreichen.
Die Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem im notariellen Kaufvertrag genannten Kaufpreis (siehe aber auch Franzl und "Kaufpreiszerlegung") und ist mit Abschluss des Vertrags, nicht erst beim Grunderwerb - evtl erst 5 Monate später vereinbart -, fällig.
Was im notariellen Kaufvertrag Kaufgegenstand ist, kannst Du mit dem Verkäufer verhandeln. Aber wundere Dich nicht, wenn die Küche nach Grunderweb/Einzug plötzlich weg ist ... von der stand ja nix im notariellen Kaufvertrag ...
Ich bin nicht sicher, ob die Garage im Kaufvertrag stehen muss. Ich finde aber, sie sollte es. Häufig ist die Garage (z.B. unsere) nicht im Grundbuch eingetragen, so dass allein der notarielle Kaufvertrag Dir hier mehr Sicherheit bietet.