wer hat das Recht, den Notar bei einem Immobilienkauf zu bestimmen?
Wer hat bei einem Immobilienkauf das Recht, den beurkundenden Notar zu bestimmen - der Käufer oder der Verkäufer? Da der Käufer den Notar bezahlen muss, sollte doch auch das Recht, diesen auszuwählen auf seiner Seite sein! Kennt jemand einen relevanten Papagraphen oder ein Grundsatzurteil?
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