Maklervertrag: Kundenschutzliste fehlt?
Im Maklervertrag: "Nach Ablauf bekommt der AG (Verkäufer) die Liste mit Kunden (Kundenschutzliste)." Makler hat keine Liste übergeben. Was ist mit der Provision, wenn verkauft wird und der Makler behauptet, dass er diesen Kunden während der Vertragslaufzeit kontaktiert hat ?
3 Antworten
Selbst wenn die Kundenliste fehlen sollte, der Nachweis wird nicht schwer fallen, wenn der Makler Recht hat.
Denn die Kunden (Käufer) müssen in der Regel erst mal beim Makler bestätigen/unterschreiben, bevor es ein Exposé und weiteres gibt!
Makler hat keine Liste übergeben. Was ist mit der Provision, wenn verkauft wird und der Makler behauptet, dass er diesen Kunden während der Vertragslaufzeit kontaktiert hat ?
Da keine Liste übergeben wurde, hat er für keinen Kunden Schutz.
ZUr Sicherheit die Liste einmal anmahnen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung
Dann hat er im Normalfall einen Nachweis dafür und wird bezahlt.