Wann und auf welchen Betrag wird bei Mietkauf die Grunderwerbsteuer berechnet?
Liebe Community,
ich interessiere mich für die Möglichkeit, eine Immobilie per Mietkauf zu erwerben. Der aktuelle Eigentümer möchte die Immobilie zunächst vermieten, und mir dann in 6 Jahren verkaufen. Grundsätzlich frage ich mich nun, wenn wir das klassische Mietkaufmodell wählen, wann ich die Grunderwerbssteuer zahlen muss. Direkt jetzt bei Vertragsabschluss oder erst in 6 Jahren, wenn ich den Restbetrag zahle und die Immobilie samt Grundstück im Grundbuch auf mich übertragen wird?
Zudem wüsste ich gerne, ob die Steuer auf den Gesamtpreis (also Miete für 6 Jahre plus Restbetrag) oder nur für den Restbetrag anfällt. Herzlichen Dank vorab!
Viele Grüße
Peter
2 Antworten
Grundsätzlich wird die GrdErwSt sofort fällig, wenn der Vertrag rechtsgültig wird, und zwar auf den gesamten Kaufpreis.
Es kommt aber auf die individuellen Vertragsvereinbarungen an - Sie können den Vertragsentwurf diesbezüglich von einem Steuerberater prüfen lassen.
Vielen Dank! Wie sieht es im Falle von Optionskauf aus? Wird die Grunderwerbssteuer auch sofort fällig? Oder dann in 6 Jahren, wenn ich tatsächlich die Option ziehe und kaufe? Wird dann auch die gesamte gezahlte Miete (abzüglich des Optionszins) für die Grunderwerbssteuer herangezogen?
Die Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn der Vertrag geschlossen wird, der den Anspruch auf Übertragung begründet:
Grunderwerbsteuergesetz:
(1) Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen:
1.ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet;
Eine reine Option würde die Steuerpflicht m.E. noch nicht auslösen, wenn eben noch eine spezielle vertragliche Vereinbarung nötig ist.
Vereinbaren kann man alles.
Aber wenn man den Vertrag so gestalten will, dass er Grunderwerbsteuer erst später fällig wird, sollte man sanfter vorgehen und eventuell vereinbaren, dass jede Art baulicher Veränderungen die Zustimmung von Mieter und Vermieter bedarf.
Ich kann nur dringen raten bei einem solch komplizierten Vertragswerk auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Herzlichen Dank. Vielleicht können Sie mir noch folgende Frage beantworten hinsichtlich Mietkauf: Kann vertraglich geregelt werden, dass der Vermieter keine baulichen Veränderungen während der Mietphase vornehmen darf und der Mieter selbst für jedwede Umbauten, Renovierungen, Reparaturen etc. aufkommt? Also quasi eine frühzeitige Übertragung sämtlicher Verantwortlichkeiten von Vermieter auf Mieter.