Hauskauf bei fehlendem Grundschuldbrief?
Haben heute Reihenhaus besichtigt. Der Verkäufer erklärte zum Schluß, die eingetragene Grundschuld könne nicht gelöscht werden. Sein Grundschuldbrief sei gestohlen worden. Er habe zwar bereits einen Antrag beim Amtsgericht gestellt, eine Bearbeitung dauert aber noch 6 Monate. Er möchte eine Kaufabsichtserklärung von mir. Ich kann unter den Voraussetzungen aber nicht sagen, ob meine Bank hier überhaupt das Einverständnis erteilt. Wer kann hierzu etwas sagen. Falle ich etwa auf einen Trick rein? Wie kann man sich entsprechend absichern. Bin sehr unsicher. Gruß U
2 Antworten
Urschu: Zur Beurteilung des Sachverhalts sei noch angemerkt, dass eine Briefgrundschuld auch außerhalb des Grundbuchs wirksam abgetreten werden kann. Die Abtretung erfolgt durch Einigung, Erteilung einer Abtretungserklärung in grundbuchmäßiger Form und Übergabe des Grundschuldbriefes.
Absichern kannst du dich nur durch einen beglaubigten Grundbuchauszug, in dem die Löschung der Grundschuld deutlich erkennbar ist.
Die Hinterlegung eines Teils des Kaufpreises in Höhe der Grundschuld auf Notaranderkonto taugt nur bedingt, weil ungewiss ist, in welcher Höhe und ab wann die Grundschuldzinsen samt Nebenleistungen abgetreten wurden. Der Haftungsrahmen der Grundschuld könnte sich ohne weiteres verdoppeln.
Interessant wäre noch die Klärung der Frage, ob der Dieb auch die Löschungsbewilligung und die vollstreckbare Urkunde mitgehen ließ. Und noch eins: Das Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung des (verschwundenen) Grundschuldbriefes kann auch länger als sechs Monate dauern.
Ein wirklich lustiger Mensch, dieser Verkäufer! Frag ihn doch mal, wieso er mit dem Verkauf nicht 6 Monate gewartet hat. Allerdings als Trick möchte ich das Ganze nicht bezeichnen. Du gibst ja kein Geld aus der Hand. Und im übrigen: Der Verkäufer ist nicht nur reichlich ungeübt, sondern hat auch keinerlei Rechtskenntnisse: Eine bloß privatschriftliche Kaufabsichtserklärung, die man im Klartext Vorvertrag nennt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit ohnehin der notariellen Beurkundung. So ist das deutsche Recht nun einmal. Solange Ihr nicht beim Notar gewesen seid, kannst Du da unterschreiben was Du willst.