Gemischte Schenkungssteuer bei Hauskauf unter Marktwert?
Hallo, Meine Eltern wollen eine Wohnung kaufen. Allerdings für 60.000 Euro unter dem Marktwert, der im Notarvertrag angegeben ist. Der Grund dafür ist, dass zukünftige Reperatur- und Renovierungskosten abgezogen wurden.
Nun wurde uns von einem Bekannten gesagt, dass es möglich ist, dass das Finanzamt die Differenz zwischen Kaufspreis und Marktwert als Schenkung wertet und so 30% Schenkungsssteuer anfallen. Kann man argumentieren, dass der Grund für den billigen Kaufspreis die renovierungsbedürftigen Probleme sind oder sind uns hier die Hände gebunden?
Der Marktpreis im Notarvertrag ist wohl durch die Quadratmeter- und Lageangabe zu Stande gekommen. Werden bald zu einem Steuerberater gehen, aber ein paar Meinungen online vorher sind bestimmt nicht schlecht.
Es handelt sich hierbei um eine Abweichung von 30-40% des Marktwertes auf dem Papier.
Danke!
4 Antworten
Wenn Die Wohnung einen Reparatur- und/oder Sanierungsstau hat, ist der Marktwert ja um diesen Betrag geringer.
Wenn die Verkäufer fremde sind, also keine nahen Angehörigen, kommt der Verdacht einer gemischten Schenkung nicht auf.
Ausserdem kann man im Kaufvertrag ja auf die X-tausend Euro Sanierungsstau hinweisen.
Je detailliert man die Mängel aufzeigt desto sicherer ist das ganze. Bei Verkauf an Verwandte unter Preis schauen die ganz genau.
Ich würde Kostenvoranschläge einholen und Bilder machen.
Nur ist der Marktpreis eben der Marktpreis und Zustand und Alter sind bereits eingepreist. 60000 können ja auch 50% sein oder nur 5%.
Hat der Verkäufer irgendeine Art von Beziehung zu deinen Eltern?
Wenn nein, dürfte sich der mögliche Verdacht einer Schenkung (oder der Übertragung von Schwarzgeld) mit Hinweis auf einen Instandhaltungsrückstand oder anderen Gründen wiederlegen lassen. Liegt keiner vor und ist der Markt hinreichend transparent (Großstadt), ergibt sich die Frage, warum der Verkäufer merklich unter dem Marktwert verkauft.
An sich und mit Grund also kein Thema und keine Gefahr auf Probleme. Wenn tatsächlich etwas faul ist, kann und will dir vermutlich keiner helfen.
Du hast es richtig erkannt, jeder Beschenkte - Deine Frau und Du - haben diesen Freibetrag. Und wenn die Käufer ein Paar sind, käme es so zu 80 000 € Freibetrag.
Du meinst 40.000 Euro insgesamt oder? Der Freibetrag einer einzelnen Person beträgt ja 20.000 Euro
So ist es, sollte es überhaupt als eine telweise Schenkung bewertet werden.
Der Steuerberater wird vermutlich dazu raten, dass in den Notarvertrag eine bewertete Mängelliste aufgenommen wird, um die Differenz zwischen Markt- und Kaufpreis zu untermauern.
Die Mängel können wir natürlich angeben. Wie kann allerdings nachgewiesen werden, dass die Reperatur X Y Euro kostet?
Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Es könnte ein Gutachten erstellt werden - dort wird ja eine Wertminderung aufgrund des baulichen Zustandes genannt oder man holt sich Kostenvoranschläge für die diversen Instandhaltungsmaßnahmen ein.
Nein, es existiert keine Beziehung zwischen meinen Eltern und dem Verkäufer. Und es handelt sich hier auch um ein kleines Städtchen mit 24k Einwohnern.
Falls es doch zur Schenkungssteuer kommen sollte, gibt es ja noch den Freibetrag. Der ist bei keinem Verwandschaftsverhältnis ja bei 20.000 Euro. Mich würde es interessieren, ob man den Freibetrag meiner Mutter, sowie des Vaters addieren kann, weil die Wohnung im Grundbuch dann auf beide Namen geschrieben wird. Somit würde es ja einen Freibetrag von 40.000 ergeben. Ist sowas möglich?