Richtig knifflige Immobilienfrage: Wie verteilen wir die Besitztümer von uns und meinen Eltern in diesem Bermudadreieck finanziell sinnvoll?
Wir haben eine richtig knifflige Immobilenfrage und hoffen, dass wir hier auf schlaue Köpfe treffen, die unseren Knoten in unseren Überlegungen lösen können:
Sachverhalt ist wie folgt:
Wir wollen in das Haus meiner Eltern ziehen (Haus 11).
Meine Eltern ziehen dafür in Haus 9.
Haus 9 ist das Elternhaus meiner Mutter und gehört mittlerweile ihrer Schwester (meiner Tante).
Bedingung für diesen Tausch ist: Wir kaufen meiner Tante das Haus ab (ca 200.000) und sanieren es für meine Eltern (ca 200.000). Dies entspricht ca. dem Wert des Hauses 11, welches größer und familientauglich ist, in das wir einziehen werden.
Wahrscheinlich am sinnvollsten wäre folgende Überlegung:
Meine Eltern überschreiben mir Haus 11. Soweit ich weiß, habe ich als Tochter einen Freibetrag von 400.000 und so kann die Grunderwerbssteuer zumindest hier gespart werden.
Zusätzlich kaufen wir das Haus 9 und richten meinen Eltern vertraglich ein lebenslanges Wohnrecht ein. So könnten wir die Renovierungskosten für eine fremd genutzte Immobilie auch steuerlich absetzen, was uns sehr entgefen konmen würde, oder nicht?
Jetzt die Krux: Mein Vater möchte jedoch gerne weiterhin Eigentum besitzen und nicht als "Mieter" aus dieser Geschichte heraustreten.
Was machen wir also am besten?
Können wir Haus 9 kaufen und meinen Eltern dann irgendwann überschreiben? Fallen dann zweimal Grunderwerbssteuern an? Beim Kauf von uns, beim Überschreiben an meine Eltern und irgendwann werden wir es dann wahrscheinlich wieder erben, dann entstehen wahrscheinlich ein drittes Mal Kosten?
Oder:
Sollten meine Eltern lieber weiterhin Haus 11 im Grundbuch behalten und wir stehen dann im Grundbuch von Haus 9, wohnen aber genau andersherum?
Oder: Geben wir meinen Eltern 400.000 € (was Steuern kostet) und sie kaufen das Haus meiner Tante ab (was wieder Steuern kostet)?
Und vielleicht nicht ganz unwichtig: Hat mein Bruder, der mit Familie ein Haus in Münster gekauft hat und nun dort lebt, Mitspracherecht/Ansprüche bei dieser Aktion auf unser Elternhaus (Haus 11)?
Ich hoffe, ihr habt gute Ideen, wie wir das finanziell gut gelöst bekommen.
Anbei ein Bild zum besseren Verständnis. ;-)
Ganz lieben Dank für Ihre und eure Beiträge und Gedanken zu unserem Thema!
3 Antworten
Mal aufdröseln.
Fangen wir mit dem Einfachsten an:
Dein Bruder hat derzeit kein Mitspracherecht, da die Eltern zu ihren Lebzeiten mit ihrem Eigentum machen können was sie wollen.
Zu den Varianten:
Wenn es ein K.O.-Kriterium ist, dass Vater Eigentum behalten will, dann bleibt sinnvollerweise nur die Lösung "Eltern behalten 11 / ihr kauft 9 " übrig. Wer dann wo wohnt ist irrelevant.
Bei allen anderen Varianten verliert Vater das Eigentum.
Das wäre m.E. auch die fairste Lösung Deinem Bruder gegenüber, da er sonst um sein späteres Erbe (1/2 am Haus 11, nachdem beide Eltern verstorben sind) gebracht wird.
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und das "Aufdröseln"! :-). Ich bin ganz begeistert, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um unser Anliegen so aufwändig zu beantworten.
Es hilft uns in den weiteren Entscheidungen sehr .
"Überschreiben" bedeutet entweder verkaufen, tauschen oder verschenken und das hat immer Auswirkungen.
Haus 11 wird an Euch verschenkt. Klingt gut. In direkter Linie dürfte bei Euren Werten keine Steuer anfallen.
Entweder ihr kauft Haus 9 und der Vater akzeptiert den Nießbrauch, bzw. dann Wohnrecht bis zum Ende oder es wird halt blöd.
Andere Möglichkeit: Ihr gebt den Eltern die 400.000 Euro als Darlehen. Sie kaufen und renovieren und besitzen am Ende, aber zahlen Euch Zins.
Lasst Euch dann aber auf jeden Fall eine Grundschuld eintragen und rechnet damit, dass es im Erbfall Theater gibt.
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich bin ganz begeistert, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um unser Anliegen so aufwändig zu beantworten.
Es hilft uns in den weiteren Entscheidungen sicherlich sehr .
Je mehr der Wunsch nach Mauscheln steigt, desto weniger geht das was man vorhat.