Verzugsschaden bei verspätetem Geldeingang bei Immobilienkauf
Hallo zusammen,
ich habe eine Immobilie erworben und den Kaufpreis durch eine Bank finanziert. Kaufpreisfälligkeit war der 30.11.14. Ich habe die Banken rechtzeitig angewiesen den Kaufpreis zu überweisen (21.11.14). Bei der Abwicklung durch die Bank gab es aber Verzögerungen aus unterschiedlichen Gründen. Daher ging das Geld erst am 04.12. beim Käufer bzw. dessen Banken ein.
Mit dem Kaufpreis wollte der Verkäufer alte Kredite ablösen. Durch die Verzögerung weniger Tage sind nun Kosten in dreistelliger Höhe entstanden da die Vorfälligkeitsentschädigung neu berechnet wurde. Der Verkäufer möchte diesen Betrag als Verzugsschaden nun von uns beglichen haben und fordert diesen über einen RA ein.
Es tut mir natürlich Leid dass dem Verkäufer durch das Versäumnis meiner Bank Kosten entstanden sind. Meine Bank hat lediglich die Verzugszinsen (zweistelliger Betrag) überwiesen. Im Vorfeld wurde von der Bank des Verkäufers aber nicht auf diese möglichen Zusatzkosten hingewiesen bei Verspätung hingewiesen.
Ich habe den Kaufvertrag zur Hand genommen und da von der Erstattung solcher Kosten nicht die Rede. Der Käufer hat aber ein Recht darauf sich nicht gezahlte Kaufpreisanteile mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinsatz der EZB verzinsen zu lassen. Nach aktuellem Stand 4,27 % Jahreszins ( 5 + (-0,73)). Mehr ist da nicht definiert.+
Liegt in diesem Fall tatsächlich ein Verzugsschaden vor?
VG Peter
PS. Gespräche mit beiden Banken waren ergebnislos.
3 Antworten
Sieh in den Kaufvertrag, wenn dort enthalten ist, dass ein Verzugsschaden über die Verzugszinsen hinaus zu zahlen ist, dann muss gezahlt werden.
Wenn da nichts drin steht, ist es mit den Verzugszinsen erledigt.
Sollte das mit den zusätzlichen, nachgewiesenen Kosten enthalten sein, könnte es sein, dass Du darauf hängen bleibst. Denn ich vermute, dass solche zusätzlichen Verzugsschäden im Vertrag mit der Bank ausgeschlossen sind.
Ich bin bei Banken zwar auch nur "user", aber -
Bei der Ablösung eines Kredits geht der Kredit zum Termin in einen Kredit zum variablen Zins über. Der liegt (zumindest in einem kürzlich von der Sparkasse angebotenen Fall) bei knapp 3% und damit weit unter den 4,2..%.
Meiner Meinung nach versucht die alte Bank hier nochmal Kasse zu machen.
Peter:
Es ist wohl davon auszugehen, dass der finanzierenden Bank auch der notarielle Kaufvertrag als wesentliche Beleihungsunterlage vorliegt.Der Bank dürfte somit der genaue Kaufpreis-Fälligkeits-Termin bekannt sein.
Es ist im Grundstückskaufverträgen allgemein üblich, die Bestimmung über die Verzugszinsen wie folgt zu erweitern:
„Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bei Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen ist hierdurch n i c h t ausgeschlossen.“
Vermutlich hast du alle zur Darlehensauszahlung erforderlichen Bedingungen rechtzeitig (mindestens sieben Werktage vor dem Fälligkeitstermin) erfüllt und wahrscheinlich hast du die Bank auch auf den anstehenden Fälligkeitstermin aufmerksam gemacht.
Du konntest also mit Recht davon ausgehen, dass pünktlich gezahlt wird.Folglich hat die Bank für die Folgen des Verzugs auszukommen.