Notarkosten für Entwurf eines Kaufvertrages?
Wir haben uns in eine Immobilie mit Erbpachtgrundstück verliebt und den Verkäufern (Verkauf durch Privat) unser Kaufinteresse mitgeteilt, jedoch mit der Info das wir gerne noch mit dem Erbpachtgrundstückseigentümer sprechen wollen, ob ein Kauf des Grundstückes möglich ist. Daraufhin sind diese direkt zum Notar gelaufen und haben einen Vertragsentwurf in Auftrag gegeben (ohne die Info abzuwarten ob das Grundstück käuflich ist). Sonst hätte der Vertrag ja auch ganz anders ausgesehen.
Also haben wir dann innerhalb von einer Woche Post vom Notar bekommen mit dem entsprechenden Vertragsentwurf. Leider mussten wir dann aus privaten Gründen unser Kaufinteresse zurückziehen. Jetzt haben wir eine Rechnung vom Notar bekommen (1200 Euro). Müssen wir die Summe zahlen? Ist die Höhe der Summe gerechtfertigt?
- Wir waren nicht Auftraggeber
- Der Vertragsentwurf ist sehr fehlerhaft (fehlerhafter Name, Fehlerhaftes Übergabedatum der Immobilie, und lt. Vertrag sind wir Eheleute was wir aber nicht sind)
- Wir wurden nicht nach unserem Einverständnis gefragt. So kann ja jeder, zum Notar gehen und willkürlich Entwürfe erstellen lassen. Es ist ja nur der Name, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift notwendig. Das ist in der heutigen Zeit ja nicht mehr schwierig herauszubekommen (Facebook, etc.)
- Es hat keine Aufklärung des Notars über potentielle Kosten gegeben
- Es fand keine Beratung durch den Notar statt
- Zudem wurde der ursprüngliche Vertrag genommen (von den Immobilienbesitzern) und einfach 5 Felder ausgetauscht. Es wurde kein neuer Vertrag aufgesetzt.
Was können wir tun?
7 Antworten
Wenn der "Verkäufer" irgendwas beauftragt dann ist es erst einmal dessen Rechnung.
Nur bringst du das alles durcheinander. Bei einem Erbbaugrundstück kauft man das Haus.
- Du hast zugesagt und der Verkäufer hat Vertrag in Auftrag gegeben, dann zahlst du
- Du hast nicht zugesagt, dann zahlst du nicht
Mit dem Grundsücksbesitzer hat das nichts zu tun. Der Rest spielt keine Rolle. Gebühren stehen in der Gebührenordnung.
Sprich mit dem Notar ob er das offen halten kann und man den Vertrag für ein anderes Objekt nutzen kann. Ihr kauft ja sicher was anderes. Das selbe kann auch der Verkäufer versuchen, denn der verkauft ja dem nächsten.
Und beim nächsten Haus: erst denken dann reden
Nicht mit dem Notar streiten, der ist im Recht, irgendeiner zahlt.
Hallo, nein, wenn nicht Ihr, sondern der Verkäufer den Notar beauftragt hat (euer Punkt 1). Zwar trägt in der Regel der Käufer die Notarkosten, aber nur wenn er kauft. Und natürlich auch, wenn er den Entwurf anfordert und dann zurückzieht.
Die übrigen Punkte sind leider irrelevant. Entwürfe dürfen Fehler haben und dass er es sich einfach macht, hat auch keinen Einfluß auf die Gebühren.
Viel Glück
Barmer
Ich kann @Privatier 59 nur bestätigen.
Ohne dass man als Käufer ausdrücklich sagt: "Dann lassen Sie mal den Vertrag vorbereiten," handelt der Verkäufer auf eigenes (Kosten-)Risiko.
Wie könnte so ein Schreiben aussehen?
Meines würde so aussehen:
Sehr geehrter Herr .......,
ich habe Ihnen nie einen Auftrag erteilt einen Kaufvertragsentwurf zu fertigen.
Daher wenden Sie sich wegen der Kosen bitte an die Person, die den Auftrag erteilt hat.
MfG
Wir waren nicht Auftraggeber
Das ist der entscheidende Punkt. Alles andere ist ohne Belang.
Eine Anmerkung zu Nr.4: Kein Notar arbeitet kostenlos. Er braucht daher über mögliche Kosten nicht aufzuklären. Aber, wie gesagt, da Ihr nicht Auftraggeber gewesen seid, ist von Eurer Seite ohnehin nichts zu zahlen.
Hätte der Notar den Auftrag überhaupt annehmen dürfen? Gibt es eine Regelung die besagt, dass der Käufer den Notar beauftragen muss?
Kennt sich den jemand mit der Höhe der Gebühren aus? Der Kaufpreis der Immobilie belief sich auf 225.000 Euro. 1200 euro für den Vertragsentwurf scheibt mir doch relativ hoch.Der Vertrag der jetzigen ImmobilienBesitzer wurde einfach genommen und es wurden 3 Felder umgeändert, sprich die persönlichen Daten. Zudem war der Vertragsentwurf trotzdem Fehlerhaft (die Eingabe der Daten war nicht korrekt) sodass dieser sowieso nochmal hätte bearbeitet werden müssen .
Gibt es denn die Möglichkeit aufgrund der Fehlerhaftigkeit eine Minderung der in Rechnung gestellten 1200 euro zu verlangen?
Nein, da Du nicht Auftraggeber warst.
Eine Minderung steht doch Deinerseits gar nicht zur Diskussion oder bist Du "umgefallen" oder hast Du irgendwie mittelbar einen Auftrag an den Notar gegeben? Warum läßt Du die Kostenübernahmefrage nicht einzig allein den Auftraggeber diskutieren?
Du hast doch keinen Auftrag erteilt oder etwa doch? Es ist das Verkäuferrisiko, wenn er vorschnell seinen Notar beauftragt (anstatt Dir der einfachheithalber eine Kopie von seinem damaligen Notarvertrag zu geben).
Wenn es denn zu dem Vertragsabschluss gekommen wäre, dann richten sich die Notarkosten nicht nach dem Motto:
Der Vertrag der jetzigen ImmobilienBesitzer wurde einfach genommen und es wurden 3 Felder umgeändert, sprich die persönlichen Daten.
sondern nach der Notargebührenordnung.
Der Notar bezieht sich in dem Schreiben der Rechnung auf die persönlichen Gründe des Rücktritts des Kaufinteresse.
Ist es ausreichend beim Widerruf der Rechnung auf den Auftraggeber einzugehen oder sollte man auf diese Begründung auch noch eingehen?
Wie könnte so ein Schreiben aussehen?