wer hat das Recht, den Notar bei einem Immobilienkauf zu bestimmen?
Wer hat bei einem Immobilienkauf das Recht, den beurkundenden Notar zu bestimmen - der Käufer oder der Verkäufer? Da der Käufer den Notar bezahlen muss, sollte doch auch das Recht, diesen auszuwählen auf seiner Seite sein! Kennt jemand einen relevanten Papagraphen oder ein Grundsatzurteil?
1 Antwort
Notar selbst bestimmen
In der Regel trägt der Käufer die Kosten des Kaufvertrages. Deshalb hat der Käufer auch das Recht, den Notar seines Vertrauens zu bestimmen. Diesen Vorteil sollten Sie als Käufer unbedingt nutzen, denn der Notar, den Sie ausgesucht haben, wird den ersten Vertragsentwurf nach Ihren Vorstellungen ausfertigen.
Quelle:
http://www.immobilienscout24.de/de/bauen/bauplaner/grundstueck/grundstueckskauf/kaufabwicklung.jsp