Israeli will mein Haus kaufen
Ein Israeli will mein Haus in Deutschland kaufen, den Kaufvertrag will er aber in Italien unterschreiben. Er bittet nun das ich nach Italien kommen solle, um dort alles klar zu machen.Ich weiß nun nicht wie ich reagieren soll. Vielleicht hat jemand sowas schon mal erlebt und kann dazu was sagen. Vielen Dank schon mal im voraus.
7 Antworten
Hier wird von einigen Antwortern die Auffassung vertreten, man könne vor einem italienischen Notar keinen wirksamen Kaufvertrag über ein in Deutschland belegenes Grundtsück abschließen. Dem ist "dank" EU leider nicht so. Was Auslandsnotare alles dürfen. ist hier dargestellt:
www.heinzlegal.com/sites/default/files/DerDtNotarAlsKleintDienstl.pdf
Und das macht den Gang ins Ausland desto gefährlicher: Der Vertrag ist wirksam, was aber ist, wenn der in einer Sprache verfaßt wird, die man garnicht versteht? Was ist mit dem anwendbaren Recht? Da habe ich mir eine Detailprüfung erspart, muß aber mal die Frage in den Raum stellen, ob denn da deutsches oder italienisches Kaufrecht anwendbar wäre.
Niemals im Leben würde ich jemand raten, sich auf solch dubiose Sachen einzulassen. Ganz zu schweigen von der Gefahr für Leib und Leben: Was ist, wenn das nur der Köder für einen Überfall oder eine Entführung sein soll. Als "wohlhabender Hausbesitzer" könnte man da schon ein lohnendes Ziel sein.
Was soll das? Willst Du einen Kaufvertrag in italienisch abschließen? Da ist doch etwas megafaul. Ich tippe mal auf eine neue Abzockmasche und würde den Israeli den Jordan runterschicken!
Sehe ich auch so.
Soll er die Passage und den Aufenthalt bezahlen, dann würde ich hinfahren.
Aber nur gegen Vorkasse.
Immobiliengeschäfte müssen beurkundet werden. Dieses muss generell vor einem deutschen Notar erfolgen. Keine Alternative. Wenn jemand aus dem Ausland kaufen will, kann er das tun. Er muss sich vor dem deutschen beurkundenden Notar vertreten lassen. dazu kommt, dass diese Angebote meist nixht seriös sind. Um diesem entgegenzutreten und sich selbst zu sichern, sollte dieser Kauf folgende Dinge beinhalten: Der Käufer hinterlegt beim Notar die Kaufsumme inklusive Nebenkosten und Grunderwerbsteuer. Der Notar beurkundet diesen Kaufvertrag und legt diesen dem Grundbuchamt zum Vollzug vor. Nach Auflassungsvormerkung, die Sicherung des Käufers, wird der Kaufpreis an den Verkäufer durch den Notar ausbezahlt. Nach Empfang des Kaufpreises wird der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen. Falls noch weitere Fragen notwendig sind, bitte per Mail an mich. fpa@gmx.de
Hallo dubei, heißt der Israeli zufällig Simon Bernbaum. Der hat sich bei uns auch gemeldet. Dubiose Story über seine reichen Onkel, der nur kurze Zeit in Rom ist. Bei mir sind alle roten Alarmlampen los gegangen.
Wu
Privatier59 hat schon alles gesagt, abgesehen davon dass es ne Betrugsmasche ist, ein freund von mir wurde letztens auch von einem Israeli zu einem solchen Deal angefragt. aber der italienische Notar darf all das was der deutsche auch darf
Achtung!!!! Das ist ein Rip-Deal. Gebe bei Google mal Immobilienbetrug und Rip Deal ein!!!! polizei.bayern.de/kriminalitaet/internet/betrug/index.html/56908