Spekulationssteuer auch bei Gemischter Schenkung?
Hallo, ich habe eine Wohnung als Gemischte Schenkung erworben.
Diese möchte ich zeitnah in ein paar Jahren wieder weiter verkaufen.
Die Wohnung selber wurde schon zu DM Zeiten gekauft vom Verkäufer, also definitiv sind 10 Jahre rum. Bei einer reinen Schenkung würde für mich, wenn ich in sagen wir 3 Jahren weiter verkaufen will, somit keine Spekulationssteuer anfallen.
Wie aber verhält es sich bei einer gemischten Schenkung?
Die Wohnung war immer fremdvermietet und ich habe auch vor, sie zu vermieten.
Grüße
B. Graf
3 Antworten
Die Frage ist missverständlich.
bei einer Schenkung kann nie Einkommensteuer aus einemprivaten Veräußerungsgeschäft anfallen (landläufig Spekulationssteuer genannt). Aber da fälltja Schenkungssteuer an.
Bei einer gemischten Schenkung kann beides anfallen.
Was mir aber an Deinem Sachverhalt unklar ist, Du schreibst doch:
Hallo, ich habe eine Wohnung als Gemischte Schenkung erworben.
und:
Die Wohnung selber wurde schon zu DM Zeiten gekauft vom Verkäufer, also definitiv sind 10 Jahre rum.
Also wenn überhaupt, müsste der Verkäufer Einkommensteuer zahlen, die aber wegen über 10 Jahren im Eigentum entfällt.
Aber bei Dir könnte wegen der gemischten Schenkung Schenkungssteuer anfallen.
wie oben erwähnt, war die Wohnung schon immer fremdvermietet und ich werde sie auch weitervermieten. Also ich werde nicht drin wohnen.
Wie rechnet man das eigentlich? Beispielsweise, gemischte Schenkung vor 5 Jahren, Wert damals 300.000, Kaufpreis damals 200.000, Verkaufserlös nun 500.000.
Sind dann zwei Drittel des Veräusserungsgewinns von 200.000 (500.000 minus 300.000) zu versteuern?
Der Verkauf an dich ist für den Verkäufer nicht steuerpflichtig.
Meinst du mit der gemischten Schenkung, dass du die Immobilie unter dem eigentlichen Wert gekauft hast? In welchem (Verwandschafts)verhältnis stehst du denn zu dem Verkäufer? Ggf. könnte für dich Schenkungssteuer anfallen, je nachdem wie hoch der Schenkungsbetrag ist.
Hallo orgel, danke für die Antwort.
Da habe ich dann in meiner Frage den wichtigsten Punkt vergessen: Ich möchte die Wohnung zeitnah (also vor Ablauf von 10 Jahren) weiter verkaufen.
Dahingehend meine Frage, ob dann beim Weiterverkauf die Spekulationssteuer für mich anfallen würde.
Ich stehe in keinem Verwandtschaftsgrad, Schenkungssteuer wird definitiv anfallen.
Du bist doch der Käufer - für Dich entsteht höchstens dann ein Spekulationsgewinn, wenn Du die Wohnung vor Ablauf von 10 Jahren wieder verkaufst.
Hallo Eifelia,
Danke für deine Antwort. Das wollte ich wissen., ob beim Weiterverkauf für mich dann die Spekulationssteuer anfällt. Bei einer reinen Schenkung ist dies ja nicht der Fall, da gilt nicht das Datum der Schenkung, sondern wann die Immobilie vom Schenker gekauft wurde.
Hallo wfwbinder, danke für die Antwort. Da habe ich dann in meiner Frage den wichtigsten Punkt vergessen: Ich möchte die Wohnung zeitnah (also vor Ablauf von 10 Jahren) weiter verkaufen.
Dahingehend meine Frage, ob dann beim Weiterverkauf die Spekulationssteuer für mich anfallen würde.