Elternhaus kaufen mit unverheiratetem Partner - Grunderwerbssteuer?
Guten Tag,
es geht um folgende Situation :
Ich lebe unverheiratet mit meiner Partnerin zusammen.
Wir beide möchten nun relativ kurzfristig mein Elternhaus erwerben.
Ich wäre somit Grunderwerbssteuer befreit, da ich der Sohn meiner Eltern bin.
Da, meine Freundin jedoch kein Schwiegerkind ist, müsste Sie für den Teil den Sie mitfinanziert Grunderwerbssteuer zahlen.
Aus diesem Grund kurzfristig zu heiraten kommt für uns nicht in Frage auch wenn dies der einfachste Weg wäre.
Nun zu meiner Frage:
Wie ist es möglich, die Grunderwerbssteuer für meine Partnerin zu umgehen? Sie sollte aber dennoch irgendwo eingetragen sein, bzw. Verträge notariell beglaubigt sein, dass sie sich in Sicherheit wiegen kann.
Welche Möglichkeiten kämen noch in Betracht?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Kaufpreis der Immobilie: 400.000€
3 Antworten
müsste Sie für den Teil den Sie mitfinanziert Grunderwerbssteuer zahlen.
Nein. Sondern für den Teil, den sie erwirbt.
Und damit ist doch klar, dass der Kauf nicht durch euch beide, sondern ausschließlich durch dich erfolgen muss.
Eventuelle wäre das eine Lösung:
Zwei Kredite - meine Freundin für das Inventar, (nicht höher als 15% des Kaufpreises des Hauses) ich für das Haus.
Die Frage ist hier: Zinssatz für den Kredit für das Inventar? Kann meine Partnerin trotzdem ins Grundbuch eingetragen werden auf diesem Wege?
Für mich wäre eine ganz andere Frage interessant, die dann auch zur Lösung führt:
Was wäre, wenn Ihr Euch trennt? Soll Deine Freundin Dein Elternhaus haben, weil sie Kapitalstärker ist, oder willst Du das Haus haben und ihr ihr Geld zurück geben?
Ergo, Du lässt Ihr, wie auch von @Franzl0503 vorgeschlagen, eine Grundschuld über ihr gegebenes Kapital eintragen, mit Zinsen, wie unter fremden Dritten üblich. Ihr macht auch eine klare schriftliche Vereinbarung wie sie Ihr Geld zurück bekommt.
So wird es weniger Ärger bei einer Trennung geben.
Für den Fall, dass Ihr doch noch heiratet, könnt Ihr die Karten ja völlig neu mischen.
Lösungsvorschlag:
Als Alleineigentümer des elterlichen Wohngrundstücks läßt du zugunsten deiner Partnerin in Höhe des von ihr eingebrachten Kapitals eine vollstreckbare Grundschuld im Grundbuch an möglichst sicherer Rangstelle eintragen. Auf die Geltendmachung von Zinsen und Tilgung verzichtet sie solange die Partnerschaft funktioniert.
Das Problem ist bloß, dass sie den größeren Teil des Eigenkapitals aufbringen kann. Mein alleiniger Kreditrahmen beträgt ca. 300.000 Euro aktuell - hier ist aber das Eigenkapital meiner Partnerin mit eingerechnet. Wir suchen aktuell nach einer Lösung, die Grunderwerbssteuer zu umgehen, aber meine Freundin soll dennoch abgesichert sein.