Immobilien kauf in tunesien für 50000 Euro,was kommt in D steuerlich auf mich zu ev.bei Vermietung

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Es besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) vom 23.12.1975.

Demnach sind gem. Art. 6 Einkünfte aus Vermietung dieser Wohnung in Tunesien zu versteuern, allerdings mit Progressionsvorbehalt nach Art. 23 Abs. 1 a). Der Verkaufsgewinn der Wohnung ist in Tunesien gem. Art. 13 steuerpflichtig, aber auch in Deutschland, wobei in D die gezahlte tunesische Steuer angerechnet wird gem. Art. 23 Abs. 1 b).

Progressionsvorbehalt heißt, dass zur Bestimmung des Steuersatzes des in D zu versteuernden Einkommens die tunesischen Einkünfte hinzugezählt werden. Mit diesem derartig bestimmten Steuersatz wird das in D zu versteuernde Einkommen besteuert. Für die Bestimmung des Steuersatzes mußt Du also auch die tunesischen Mieteinkünfte (abzügl. der Werbungskosten) in Deiner Steuererklärung aufführen.

Soweit die Immobilie selber genutzt wird, entfällt der Werbungskostenabzug in D, ungünstigstenfalls im Verhältnis zu den vermieteten Tagen (nicht: zu den restlichen Tagen) in T.

Zum DBA: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Tunesien/001_1.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Aber meinst Du wirklich, dass € 50.000 für eine Immobilie in Tunesien bei der bestehenden politischen Unsicherheit angemessen sind?