Darf mir die Hausverwaltung des Verkäufers Auskunft geben, wenn ich Kaufen möchte?

3 Antworten

Wenn die WEG ein Sanierungsvorhaben beschlossen hat (im Oktober) und seitdem keine weitere Versammlung stattgefunden hat, dann ist das, was im Protokoll steht noch in Stein gemeißelt.

Wenn der Makler ohne genaue Erläuterung der Umstände solche Behauptungen aufstellt, solltest Du seine Aussagen mit Vorsicht genießen.

Natürlich darf die Hausverwaltung Auskunft geben, sie wird es aber nicht tun. Häufig wird man bei den Miteigentümern/Nachbarn fündig. Die sollten von solchen Beschlussaufhebungen ebenfalls wissen.


althaus 
Beitragsersteller
 20.03.2015, 13:01

Meinst Du es hilft mir eine Vollmacht vom Eigentümer geben zu lassen, um Auskunft zu bekommen? 

Mikkey  20.03.2015, 22:12
@althaus

Nö, Verwalter halten sich da generell raus.

Aber setze doch den Makler mal auf den Pott. Mache ihm klar, dass von richtigen, plausiblen Informationen  abhängt, ob Du kaufst oder nicht. Davon hängt auch ab, ob er einen nicht ganz kleinen Betrag verdient oder niccht.

Wo ist hier die Finanzfrage?

Rufe doch einfach bei der Hausverwaltung an, wenn Du die Fragen geschickt stellst, bekommst Du vielleicht auch verwertbare Auskünfte.

Nein.

Meinst Du, dass Du bei der HV auch mit einer Vollmacht überhaupt willkommen bist?

Ich verstehe nicht, warum Du diese Fragen nicht mit dem Verkäufer diskutierst. Der Verkäufer sollte seine Unterlagen à jour und vollständig haben, ansonsten hat er ein Auskunftsrecht (Du nicht) gegenüber der HV. 

Und Du solltest in der WEG-Versammlungsgeschichte auch noch einige Monate/Jahre zurückgehen, um noch andere Probleme (z. B. Zahlungsprobleme mit einzelnen Eigentümern, Nachbarschaftsstreitigkeiten, vollzogene und verworfene Instandhaltungsmaßnahmen) herauszufinden.