Liebe Community,

ich interessiere mich für die Möglichkeit, eine Immobilie per Mietkauf zu erwerben. Der aktuelle Eigentümer möchte die Immobilie zunächst vermieten, und mir dann in 6 Jahren verkaufen. Grundsätzlich frage ich mich nun, wenn wir das klassische Mietkaufmodell wählen, wann ich die Grunderwerbssteuer zahlen muss. Direkt jetzt bei Vertragsabschluss oder erst in 6 Jahren, wenn ich den Restbetrag zahle und die Immobilie samt Grundstück im Grundbuch auf mich übertragen wird?

Zudem wüsste ich gerne, ob die Steuer auf den Gesamtpreis (also Miete für 6 Jahre plus Restbetrag) oder nur für den Restbetrag anfällt. Herzlichen Dank vorab!

Viele Grüße

Peter