Zufluss / Abfluss bei Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit

Hallo, ich habe eine Frage zu meinen Werbungskosten zu nichtselbständiger Arbeit. Ich mache eine Fortbildung seit Herbst 2008 und bekomme BAföG als direkten Zuschuss. Muss diesen also nicht zurückzahlen. In 2008 war ich mit meinen Werbungskosten unter 920, konnte also in dem Sinne nichts ansetzen. In 2009 habe ich das ganze Jahr die Fortbildung gemacht und 12 Raten Lehrgangsgebühr gezahlt.

Das Bafög habe ich in 3 Teilzahlungen erhalten:

  1. Rate Ende August 2008 (Für August-Dezemner 2008)
  2. Rate EndeDezember (29.12.) 2008 (Für Januar 2009-Juni 2009)
  3. Rate Im Juli 2009 (Für Juli 2009-Dezember 2009).

In der Erklärung 2008(!) habe ich neben den mtl Lehrgangsgeb. nur die 1. Rate angesetzt, da ich damals dachte, dass das Bafög dann angesetzt werden muss, wenn es wirtschaftlich genutzt wird, also in 2009. Habe nun aber gehört, dass es um den Zahlungstermin geht. Da ich in 2008 eh unter dem Pauschbetrag von 920,- € liege, hat es steuerlich für 2008 keine Auswirkung. Mir geht es jetzt um 2009. Muss ich hier gegen die Lehrgangsgebühren nur die 3 Rate gegenrechnen oder auch die 2. Rate? Es gibt doch auch eine Regelung mit 3 Tagen vor und nach dem Jahreswechsel mit der Zuordnung von Leistungen. Die 2. Rate wurde ja am 29.12.2009 auf dem Konto verbucht und wertgeschrieben, war aber für das erste halbjahr 2009 gedacht.

Wie ist das in 2009 zu sehen?

Grüße, Holger

arbeitnehmer, Steuererklärung, Steuern, werbungskosten
Abfindung und 183 Tage in Ägypten oder Fünftelregelung, was ist besser?

Ein Hallo an alle Forumsmitglieder, ich habe die Möglichkeit mit einer Abfindung meinen Arbeitgeber zu verlassen. Ich muss nicht, aber ich kann wie viele andere Hundert auch, also kein Zugzwang. Von daher habe ich jetzt so viele Frage zwecks Abfindung und Steuer sparen, das ich im Internet rumgesucht und dann diese Seiten hier (finanzfragen.net) gefunden habe. Ich vermute mal das mir diese Seiten kein spezialisierten Steuerberater ersetzen werden, aber zumindest mal werden mir die Antworten einen kleinen Einblick geben, was so auf mich zukommen wird, Gesetz den Fall´s, das ich die Abfindung annehmen werde. So, jetzt werde ich anfangen meine ersten Fragen zu stellen, zu denen mit Sicherheit noch die ein oder andere Frage hinzu kommen wird. Vielen Dank, jetzt schon mal, für eure Geduld. Wenn ich jetzt eine Abfindung von sagen wir mal Euro 200 000.- erhalten würde (ich weiß noch nicht genau, wie viel ich bekommen werde) und ich 183 Tage, (im Jahr der Abfindung,) in Ägypten verbringe, kann ich dann von meiner Abfindung Steuern sparen, da ich ja mehr als ein halbes Jahr im außer europäischem Ausland verweile? Oder geht da gar nichts, da mein Erstwohnsitz Deutschland ist, da ich dort auch eine Eigentumswohnung habe. Bin ich eventuell mit der Fünftelregelung genauso gut dran, als wenn ich 183 Tage Auswandern würde? Möchte mich im voraus bei Euch für Eure Antworten bedanken. MfG.

Abfindung, Steuern, Steuern sparen
Sind Einnahmen von Teilnahmen an wissenschaftlichen Experimenten (einer Universität) steuerfrei?

Guten Abend!

Ich habe diesen Monat mein Lehramtsstudium beendet und möchte nun bis August einen 400€-Job ausführen. Diese geringfügige Tätigkeit ist ja steuerfrei. Darüber hinaus würde ich allerdings gerne meine langjährige gelegentliche (!) Tätigkeit als Versuchsperson von wissenschaftlichen Experimenten an der Universität (LMU und TU München) weiterführen.

Diese Experimente finden unregelmäßig statt und dauern unterschiedlich lang. Dabei erhält man 8-15€/Std. (meistens auf die Hand), deren Erhalt man mit der Angabe seines Namens, seiner Adresse und Unterschrift bestätigt. Manchmal wird das Geld auch durch die Staatsoberkasse Bayern überwiesen. In meinem Fall kamen dadurch bisher ca. 100€/Monat zusammen.

Die Frage ist jetzt, ob diese Tätigkeit als Versuchsteilnehmer an Studien der Universität (als juristische Person des öffentlichen Rechts) als Aufwandsentschädigung nach §3 Nr.26 EStG gilt und deshalb steuerfrei ist?

Außerdem: Da ich bis zum Eintritt ins Referendariat über meinen Vater privat versichert bleiben möchte, die Beihilfe allerdings die Einkommensgrenze bei 400€/Monat veranschlagt (die ja durch den 400€-Job bereits erreicht wäre), ist es sehr wichtig für mich zu wissen, ob ich die Tätigkeit als Versuchsperson (wenn sie eben steuerfrei sein sollte) weiterführen kann oder nicht?

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann!

Viele Grüße, Cosima

400 job, Aufwandsentschädigung, geringfügige Beschäftigung, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung
Besteuerung bei Scheidung und Wiederheirat in einem Jahr!

Hallo! Ich habe ein wirkliches Problem wenige Tage vor Weihnachten am Hals!

Hier die Rahmendaten: Ich bin seit September 2006 geschieden, Steuerklasse 1, 1 Kinderfreibetrag, zu versteuerndes Einkommen für 2006 45.717,- Euro! Im Jahr 2006 habe ich noch Steuerklasse 3 gehabt und war mit meiner Frau (die jedoch nicht arbeitet!) zusammen veranlagt! Meine Frau hat jedoch kurz nach der Scheidung im Dezember 2006 wieder geheiratet, also im gleichen Jahr der Ehescheidung. Ich muß dazu noch anführen, daß wir Anfang 2006 noch zusammen gelebt haben bis Februar!

Mein zuständiges Finanzamt hat mir nachträglich den Einkommensteuerbescheid von 2006 nun korrigiert und nach dem Grundtarif abgerechnet! Ich solle rund 5.400 Euro incl. Zinsen bis zum 28.01.2010 nachbezahlen! Begründung:" Der Einkommensteuerbescheid 2006 war zu ändern, da Ihre von Ihnen in 2006 geschiedene Ehefrau im Kalenderjahr 2006 wieder geheiratet hat und mit Ihrem neuen Ehemanneine Zusammenveranlagung beantragt hat (§26 Abs. 1 EStG)."

Meine Frage: Das ist doch nicht rechtens, oder? Ich habe doch auch für das gleiche Jahr 2006 einen Anspruch auf den Splittingtarif, das wäre doch sonst total ungerecht! Gibt es da ein Gesetz dazu? Wie soll ich mich denn verhalten? Ich habe einen nach wie vor guten Kontakt zu meiner ehemaligen Frau! Im Finanzamt ist Weihnachtsurlaub und ich sitze traurig da über Weihnachten!

Finanzamt, scheidung, Steuererklärung, Steuern, Wiederheirat

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