Bewertung Nießbrauchrecht bei Schenkungssteuer Onkel Nichte
Mein Onkel (74) will seine fremdvermietete Wohnung auf mich überschreiben. Um Schenkungssteuer zu sparen, soll die Miete auf Lebenszeit an ihn gehen und somit Nießbrauch geltend gemacht werden. Weiß jemand, wie man den Wert des Nießbrauch genau errechnen kann? Liegt der Freibetrag auch nach der Erbschaftssteuerreform bei Onkel-Nichte bei 20.000 Euro? Was geschieht, sollte mein Onkel vor Ablauf der 10-Jahres-Frist verstirbt? Vielen Dank im voraus.
2 Antworten
Beachte, wenn der Nießbrauch innerhalb von 7Jahren wegfällt, so ist der Nießbrauch nach der tatsächlichen Dauer neu zu berechnen und hat eine Nachzahlung zur Folge.
Berechnung:Grundstückschenkung gemeiner Wert des Grundstücks abzüglich 10% bei Vermietung. abzüglich (Jahreswert Nießbrauch :1/18,6 gemeinen Wert des Grundstücks §13II BeWG mal Vervielfältiger aus der Sterbetafel vgl. Bundessteuerblatt I2009 Seite 270 ) dies ergibt den Kapitalwert des Nießbrauchs. Dieser 90% des Kapitalwerts des Nießbrauchs werden vom Wert der Schenkung abgezogen.Danach wird noch der persönliche Freibetrag abgezogen und ergibt dann den steuerpflichtigen Erwerb.
Für die Bewertung des Niesbraucs hat der Notar die entsprechende Tabelle (Sterbetafel)..
Der Wert ist dann von der Miete abhängig.
Der 20.000 Euro Freibetrag ist weiter gültig.
Wenn das so abgeschlossen ist, ist es egal, wann der Onkel stirbt. wenn er 100 wird geht es zu lasten des Beschenkten (also es gibt keine Steuer zurück) udn wenn er nach 2 Monaten stirbt, muss man nicht nachzahlen.