Hallo,

ich bin Beamter des Landes NRW - und ehrenamtlicher Helfer im DRK (Katastrophenschutz). Ich erhalte für diese Tätigkeit keinerlei Aufwandsentschädigung.

Nun habe ich vor kurzem durch die untere Katastrophenschutzbehörde einen Führerschein für LKW bezahlt bekommen.

Zur Wahrnehmung dieser Fortbildung musste ich oft weit mit meinem eigenen PKW zur Fahrschule fahren. Diese Fahrtkosten wurden mir nicht erstattet.

Kann ich diese Fahrtkosten nun als Fortbildungskosten geltend machen? Die Tätigkeit beim DRK hat im Grunde nichts mit meinem Hauptberuf zu tun.

Über eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.

Gruß Axel