Hallo, arbeite seit 1.10.09 freiberuflich als Betreuerin/Dozentin. Bin nun gerade dabei, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und hätte eine Frage: Unter 3.1. soll ich die voraussichtlichen Einkünfte angeben, sowohl im Jahr der Betriebsöffnung als auch im Folgejahr. Was ich da eintragen muss, ist mir ja noch klar, aber von wann bis wann wird gerechnet? Muss ich bei "im Jahr der Betriebseröffnung" meine Einkünfte vom 1.10.09 bis 31.12.09 oder bis 30.9.10 berechnen? Sprich, was genau zählt als Jahr der Betriebseröffnung? Das Jahr 2009 oder die nach Eröffnung folgenden 12 Monate? Und ach ja, noch eine Frage: Kann ich als Sonderausgaben (3.2.) z.B. die Unfallhaftpflichtversicherung angeben? Danke schon mal im Voraus.