Abfindungszahlung nachträglich aufs neue Jahr verschieben
Hallo,
ich bin letztes Jahr betriebsbedingt gekündigt worden, hab eine Abfindung von 5000 Euro bekommen, die ich dummerweise gleich auszahlen lies, weil ich dachte die Fünftelregelung gilt. Mein Anwalt (der ja auch kein Steuerberater ist) dachte das auch. Das ist jetzt aber ungünstig, weil ich mich selbstständig gemacht habe, und da wäre es besser, wenn ich die Abfindung - obwohl sie ja bereits zum 30.6.09 gezahlt wurde - "virtuell" umdatieren könnte auf Zahltermin zum Beispiel "02.Januar.2010". Ich mache mich mit einem Mini-Unternehmen selbstständig und werde jeden Euro brauchen. Ich weiß noch nicht wieviel Geld reinkommen wird. Meine Frage konkret: Schaut bitte mal diesen Artikel an http://www.capital.de/steuern-recht/100027819.html
Wenn ich den ersten Absatz richtig lese, steht da, daß man tatsächlich den Auszahlungszeitpunkt - "gedanktlich" verschieben kann.
Wie mach ich das dann praktisch ? Muß der Arbeitgeber da nochwas tun ? Oder schreibe ich das schriftlich dem Finanzamt (unter Angabe des Aktenzeichens was im Artikel geschrieben steht ?)
Bitte helft mir, ich brauche das Geld für meinen Unternehmensstart, ich hab erstmal komplett eine neue Büroeinrichtung für mein bisheriges drittes "Gruschtelzimmer" gebraucht. Und einen Geschäftslaptop und noch vieles andere...
2 Antworten
Geht nicht gedanklich, sondern nur richtig.
In dem Urteil ging es um ein anderes Problem. Hier der Volltext:
http://www.bfhurteile.de/IXR109.htm
DEr Revisionbeklagte (Steeurpflichtiger, Arbeitnehmer), hätte im Jahr 2000 Anspruch auf die Auszhalung gehabt. Er hat aber vereinbart, das erst in 2001 gezahlt werden sollte.
Das Finanzamt hat gesagt, wenn er die Zahlung verschoben hat, hat er ja über das Geld verfügt (in 2000), sonst hätte er die Auszahlung nicht verschieben können. Wenn er also in 2000 verfügt hat, ist es ihm auch in 2000 zuzurechnen.
Der BFH hat aber bestätigt, das es ihm erst im Zahlzeitpunkt, der aber erst in 2001 lag zuzurechnen sein.
Ich muß noch hinzufügen. Obwohl wir vor dem Arbeitsgericht waren, haben wir uns auf Vergleich geeinigt. Es gab einen Aufhebungsvertrag, indem die Zahlung auf 30.6.09 festgelegt worden war.