Abfindungszahlung nachträglich aufs neue Jahr verschieben

2 Antworten

Geht nicht gedanklich, sondern nur richtig.

In dem Urteil ging es um ein anderes Problem. Hier der Volltext:

http://www.bfhurteile.de/IXR109.htm

DEr Revisionbeklagte (Steeurpflichtiger, Arbeitnehmer), hätte im Jahr 2000 Anspruch auf die Auszhalung gehabt. Er hat aber vereinbart, das erst in 2001 gezahlt werden sollte.

Das Finanzamt hat gesagt, wenn er die Zahlung verschoben hat, hat er ja über das Geld verfügt (in 2000), sonst hätte er die Auszahlung nicht verschieben können. Wenn er also in 2000 verfügt hat, ist es ihm auch in 2000 zuzurechnen.

Der BFH hat aber bestätigt, das es ihm erst im Zahlzeitpunkt, der aber erst in 2001 lag zuzurechnen sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich muß noch hinzufügen. Obwohl wir vor dem Arbeitsgericht waren, haben wir uns auf Vergleich geeinigt. Es gab einen Aufhebungsvertrag, indem die Zahlung auf 30.6.09 festgelegt worden war.