Sind Einnahmen von Teilnahmen an wissenschaftlichen Experimenten (einer Universität) steuerfrei?
Guten Abend!
Ich habe diesen Monat mein Lehramtsstudium beendet und möchte nun bis August einen 400€-Job ausführen. Diese geringfügige Tätigkeit ist ja steuerfrei. Darüber hinaus würde ich allerdings gerne meine langjährige gelegentliche (!) Tätigkeit als Versuchsperson von wissenschaftlichen Experimenten an der Universität (LMU und TU München) weiterführen.
Diese Experimente finden unregelmäßig statt und dauern unterschiedlich lang. Dabei erhält man 8-15€/Std. (meistens auf die Hand), deren Erhalt man mit der Angabe seines Namens, seiner Adresse und Unterschrift bestätigt. Manchmal wird das Geld auch durch die Staatsoberkasse Bayern überwiesen. In meinem Fall kamen dadurch bisher ca. 100€/Monat zusammen.
Die Frage ist jetzt, ob diese Tätigkeit als Versuchsteilnehmer an Studien der Universität (als juristische Person des öffentlichen Rechts) als Aufwandsentschädigung nach §3 Nr.26 EStG gilt und deshalb steuerfrei ist?
Außerdem: Da ich bis zum Eintritt ins Referendariat über meinen Vater privat versichert bleiben möchte, die Beihilfe allerdings die Einkommensgrenze bei 400€/Monat veranschlagt (die ja durch den 400€-Job bereits erreicht wäre), ist es sehr wichtig für mich zu wissen, ob ich die Tätigkeit als Versuchsperson (wenn sie eben steuerfrei sein sollte) weiterführen kann oder nicht?
Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann!
Viele Grüße, Cosima
1 Antwort
Also erstmal, der 400,- Euro Job ist nicht steuerfrei. Wer hat das behauptet? Entweder man gibt dem AG eine steuerkarte (was allerdings meist nciht zu empfehlen ist), oder der versteuert mit 2 % pauschal, was er dem Arbeitnehmer abziehen darf.
Ich sehe keine Befreiungsvorschrift, die für diese Tätigkeit greifen könnte. Die Übungsleiterpauschale (ehrenamtliche Tätigkeit) nach § 3 Nr. 26 greift da m. E. nicht.
Tatsächlich wirst Du keine Steuerzahlen müssen, denn wenn der 400,- Euro Job mit den 2 % üauschal versteuert wird, bleiben die Anderen Summen automatisch frei.
Da könntest Du als Student sogar die 400,.- Euro über Steuerkarte laufen lassen, weil Du bis locker 10.000,- verdinen kannst ohne Steuer zu zahlen.
Aber für die Beihilfefrage sehe ich schwarz.