Schenkte im Jahr 2009 ein in Zugewinngemeinschaft lebendes Ehepaar "EVA und MAX" eine Restsumme in Höhe von ca. 100.000 Euro an die Tochter und Schwiegersohn (Eheleute), wie verhält es sich dann mit den unterschiedlichen Steuerfreibeträgen bei Tochter und Schwiegersohn?

Ist es dann so, dass der Schwiegersohn 30.000 mit 30% Schenkungssteuer versteuern muss, da er nach neuem Schenkungsrecht 20.000 Freibetrag hat, oder geht man davon aus, dass die Schenkung an den Schwiegersohn in Höhe von 50.000 aus jeweils 25.000 von EVA und MAX bestand und er somit 2 Mal den Freibetrag ausnützen könnte?