Kann ich als Privatperson für getätigte Bürodienste eine Rechnung an eine Firma erstellen?

1 Antwort

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Wenn es eine einmalige Sache ist, dann ist es keine gewerbliche Tätigkeit (ausser es bestände wiederholungsabsicht.

"für geleistete Büroarbeiten xxx,xx Euro"

kein Problem. auf keinen Fall Umsatzsteuerausweisen.

Wenn Wiederholungsabsicht besteht, wäre es anders.

410,- Euro sind steuerfrei. Wenn das Nebeneinkommenhöher ist als 410,- Euro ist die Differenz zwischen den Nebeneinkünften udn 820,- Euro, von den einkünften als Steuerfrei abzuziehen.

Also Einkommen 620,-, Differenz zu 820,- = 200,- Also Steeurpflichtig 620,- - 200,- = 420,- Euro zu versteuern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986