Ist es eigentlich möglich die Autowäsche und Pflege des auch privat zu nutzenden Dienstwagens von der Steuer abzusetzen? Man könnte ja argumentieren, dass ein sauberes Auto für Repräsentationszwecke notwendig ist. Was meinen die Steuerexperten?
Kann man die Autowäsche und Pflege von der Steuer absetzen?
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