Haushaltsnahe Dienstleistungen- sind auch Eigenleistungen steuerlich absetzbar?

1 Antwort

Wenn es so wäre, dann müßtes Du ja Deinen angesetzten Lohn auch gleich wieder versteuern, was ja auch der beauftragte Handwerker mit seinem Lohn macht.

Solche "rechte Tasche - linke Tasche" Geschäfte sind nicht abzugsfähig. Aber bei der vermieteten Wohnung geht aes übrigens nciht über haushaltsnahe Dienstleistungen mit den dortigen Einschränkungen, sondern die Aufwendungen können in voller Höhe in der Anlage V angesetzt werden.

Bei Arbeiten sie man selbst auführet natürlich die Material- udn Nebenkosten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986