Kinderbetreuungskosten im Ausland, Arbeitsplatz in Deutschland, steuerlich absetzbar?
Meine Schwester lebt in Österreich, arbeitet in Deutschland Sie muß auch in Deutschland eine Steuererkärung abgeben, da sie dort Mieteingänge bezieht. Kann sie denn die ausländischen Betreuungskosten auch in der Steuererklärung angeben? Sie erhält in Österreich Zuschüsse zum Kita-Beitrag, der Zuschuß deckt aber nicht die gesamten Kosten.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern, Absetzbarkeit
Wenn ich das richtig sehe, ist sie in "D" nur beschränkt steuerpflichtig mit den inändischen Einkünften, also der Vermietung.
Die Frage der Kinderbetreuung stellt sich aber für die Arbeitseinkünfte, die sie vermutlichn in "A" versteuert. Also gelten dort die österreichischen Vorschriften.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986