Freiberufliche Tätigkeit nicht rechtzeitig beim FA gemeldet, was tun & welche Konsequenzen hat das?
Ich arbeite seit einem halben Jahr für ausländische, überwiegend amerikanische, Auftragsgeber freiberuflich. Da ich weit unter der absoluten Einkommensgrenze von 7000€ liege, habe ich nie wirklich daran gedacht die Tätigkeit beim Finanzamt anzuzeigen. Da ich mehr oder weniger in die Tätigkeit hineingestolpert bin, und meine Auftragsgeber in den Staaten sind und mich in USD bezahlen, wurde ich auch nie nach einer Steuernummer gefragt (ich habe gar keine). Ich habe zwar ordentliche Rechnungen ausgestellt, aber ohne Str.nr. Da ich jetzt im Nachhinein denke das ich das irgendwo hätte melden müssen, plagt mich die Angst irgendeine Strafe aufgebrumt zu bekommen. Welche Konsequenzen kann das für mich haben, und wie melde ich das am besten?
Vielen Dank für eure Hilfe!
1 Antwort
Es stellt sich für mich in solchen Fällen immer die frage, wovon lebt der Anfrager eigentlich, aber egal.
Das ist ehrlich kein Problem, denn Du mußt so, oder so, Deinen Gewinn in From einer Einnahmen-Ausgaben.-Überschussrechn ung ermitteln.
Also Einnahmen zusammen zählen udn davon die Ausgaben abziehen. der Rest ist der Gewinn.
Das Gehört dann je nach Tätigkeit entweder in die Anlage "S" (selbständige Tätigkeit) oder "G" (gewerbliche Tätigkeit) udn beides zusammen zur Einkommensteuererklärung, die damit nur aus dem eintragen der perönlichen Daten besteht, denn es kann ja nach Deinen Angaben nichts herauskommen.
Da der Vorahres Umsatz unter 17.500,- war ist keine Umsatzsteuer fällig.
Eine Strafe hast Du nicht zu befürchten.
Hallo wfwbinder !
Ich habe eine ähnliche Frage zum Thema Anmeldung Freiberuflichkeit und bin etwas verzweifelt .. Falls Sie Zeit hätten sich meine Frage kurz anzuschauen, würde ich mich sehr freuen!
LG
https://www.finanzfrage.net/nutzer/uschipeterli/fragen/neue/1