Steuererklärung nach Auslands einsatz der bundeswehr!
ich war von April bis Oktober mit der Bundeswehr im Auslandseinsatz in Afgahnistan, so jetzt ist ja wieder zeit die Steuererklärung zu machen!
Ich habe bei Kameraden von mir gehört das ich dadurch das ein halbes Jahr weg war die Kompletten Steuern wieder bekomme, aber einen rechtlichen Grundlagedafür habe ich nirgenswo gefunden!
Nach der Steuerfibel für Soldaten bekomme ich weniger als wenn ich das ganze Jahr in der kaserne geblieben wäre!
ich hoffe es kann mir wer helfen, am besten wäre es wenn irgenwer damit schon erfahrungen hat, und nen link zu einem gesetzt wäre Weltklasse!
danke schon mal an alle!
1 Antwort
Frag mal die betreffednen Kameraden, ob sie selbst das Geld bekommen haben, oder nur über so etwas reden.
Tatsache ist, der Einsatzort ist im ausland. Dafür gibt es einen steuerfreien Auslandverwendungszuschlag § 58 a Besoldungsgesetz
http://www.steuerlinks.de/sr-auslandseinsatz-von-soldaten-und-polizeibeamten.html
Die 183 Tage Regelung gilt hier m. E. nciht, denn es ist ein deutscher (also inländischer AG), der Seinen rbeitnehmern eine längere Dienstreise auferlegt. Alle kosten werden getragen udn es wird ein steuerfreier Zuschlag gezahlt.