Steuererklärung nach Auslands einsatz der bundeswehr!

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Frag mal die betreffednen Kameraden, ob sie selbst das Geld bekommen haben, oder nur über so etwas reden.

Tatsache ist, der Einsatzort ist im ausland. Dafür gibt es einen steuerfreien Auslandverwendungszuschlag § 58 a Besoldungsgesetz

http://www.steuerlinks.de/sr-auslandseinsatz-von-soldaten-und-polizeibeamten.html

Die 183 Tage Regelung gilt hier m. E. nciht, denn es ist ein deutscher (also inländischer AG), der Seinen rbeitnehmern eine längere Dienstreise auferlegt. Alle kosten werden getragen udn es wird ein steuerfreier Zuschlag gezahlt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986