Sind Kostenvoranschläge immer ohne Mwst?
Meine Eltern haben sich ein paar Kostenvoranschläge von verschiedenen Handwerkern eingeholt, weil sie ihre Fenster neu machen lassen wollen. Einer der Handwerker hat sie darauf hingewiesen, dass die Preise ohne Mwst zu verstehen sind. Bei den anderen steht auch zum Teil nicht explizit drauf, ob sie sich inklusive oder exklusive Mwst verstehen. Muss man dann davon ausgehen, dass die Mehrwertsteuer noch auf den genannten Preis draufgerechnet werden muss?
2 Antworten
§ 1 (1) Satz 1 PAngV (Preisangabenverordnung):
Wer Letztverbrauchern ... Waren oder Leistungen anbietet ..., hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).
Ob da wohl ein Geldschneider am Werk ist?
http://www.buzer.de/gesetz/1690/a24217.htm
Auch der Hinweis, ohne MWST ist nicht zulässig. Es müssen Endpreise genannt werden. Der Verbraucher braucht sich den Endpreis nicht aus zurechnen. Auch Hinweise in den AGB sind nicht zulässig. Der Preis der genannt wurde ist der Endpreis und der ist masgebend. Egal ob Hinweis oder nicht. Allerdings sind Handwerkerangebote niemals Festpreise, wenn der Preis nicht als Festpreis, oder Fixpreis ausgelobt ist. Der Handwerker kann jederzeit mehr verlangen, muss dies nur begründen können. 20-30% gehen regelmässig durch.