Steuerrecht, Absetzbarkeit von Renovierungskosten, Im Eigenheim mit Nießbrauch
Meine Eltern haben mir 2004 ihr Einfamilienhaus (Baujahr 1979) geschenkt. Es wurde jedoch ein Nießbrauch eingetragen. Das Haus wird von meinen Eltern selbst genutzt und wirft keine Mieteinnahmen ab. Es sollen nun die Fenster erneuert werden. Die Rechung wird mein Vater begleichen.
Frage : Kann er die Kosten steuerlich absetzen (obwohl er nicht mehr der Eigentümer ist ), oder sollte die Rechnung auf mich ausgestellt sein, damit ich die Kosten steuerlich geltend machen kann. Können die Kosten überhaupt steuerlich geltend gemacht werden ?
Danke
1 Antwort
Die Rechnung über die Fenster müßte sicher auf Dich, den Eigentümer ausgestellt sein. Neue Fenster sorgen sicher auch für eine bessere Wärmedämmung, da könnt schon eine Förderung durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) drinsein. Vielleicht sogar ein zinsgünstiges Darlehen. Hier der Link: http://www.kfw.de/DE_Home/Service/Foerderprogramme_auf_einen_Blick/Foerderangebot_fuer_Privatkunden.jsp