PC absetzbar als Spiele-Tester?

Hallo, ich bin Berufseinsteiger und befasse mich dieses Jahr mit meiner ersten "richtigen" Steuererklärung. Ich bin mir nicht sicher ob ich meinen PC absetzen kann.

Laut z.B. http://www.finanzfrage.net/tipp/computerkosten-koennen-teilweise-von-der-steuer-abgesetzt-werden-wenn-pc-arbeit-zu-berufsbild-passt heißt es: "Passt das Berufsbild grundsätzlich zu Computerarbeit, akzeptiert der Fiskus ohne Nachweis einen Nutzungsanteil von 50 Prozent."

Zu mir: Ich bin Software-Tester bei einem Spiele-Entwickler. Die Firme entwickelt und betreibt eigene Multiplayer-Online-Spiele. Meine Testertätigkeit bezieht sich auf technische und sicherheitsrelevante Aspekte aber natürlich auch auf spielerische Inhalte. Fehler im Spiel werden mir gemeldet und ich begleite quasi die "Reparaturmaßnahmen" und übernehme den Fehlernachtest.

Meine Arbeitszeit verbringe ich im Büro. Ich bin also nicht verpflichtet zuhause zu arbeiten. Trotzdem ist es üblich, dass ich zuhause in unseren Spieler-Foren lese um gemeldete Fehler und Probleme mitzubekommen, die dann am nächsten Tag ggf. schnell gefixt werden müssen. Daneben nutze ich den PC auch um mich auf dem neusten Stand der IT und Spielekonkurrenz zu halten.

Was kann ich also tun? Sollte ich es einfach probieren und den PC zu 50% ansetzen? Reicht es wenn ich meine Berufsbezeichnung als "Software-Tester bei Spiele-Entwickler" angebe oder sollte man eine kurze Berufsbeschreibung beilegen, in etwa so wie ich es gerade formuliert habe.

Bin dankbar für jeden Tipp.

Grüße, Bill

Absetzen, computer, PC, Steuern
Künstler und Liebhaberei

Ich hätte mal eine Frage in Bezug auf Liebhaberei, ich versuche mich sehr kurz zu fassen. Ich bin nebenberuflicher Musiker und mache seit 15 Jahren Independentmusik, bislang ohne Einnahmen aber von ersten Tag an belegbare Ausgaben (insbesondere Equitment).

Derzeit überlege ich meine Musik in Portale wie den iTunes-Store zum Kauf anzubieten. Ich gehe nicht davon aus, dass je ein Totalgewinn erzielt wird. Hierbei wären die bisweilen Aufwendungen der 15 Jahren einfach zu hoch, dass diese je wieder eingespielt werden, aber wirklich ausgeschlossen wäre das nicht. Man weiß ja nie.

Da ich die früheren Ausgaben ohnehin nicht mehr als selbständiger Freiberufler ansetzen kann, überlege ich das Projekt als Liebhaberei fortzusetzen, auch in der Hoffnung, dass der iTunes-Verkauf größere Einnahmen erwirtschaften wird, als ich im jeweiligen Veranlagungsjahr an Aufwendungen habe. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt nach meiner Meinung dennoch nicht vor.

Die globale Fragen die sich daraus ergeben würden, wären:

  1. ob Liebhaberei für mich als Künstler anhand dieser beschriebenen Konstellation gangbar und ohne weiteres durchsetzbar wäre?

  2. wenn ja, ob in der Tat die Einnahmen solange den Finanzamt nicht angezeigt werden müssen, solange kein Totalgewinn erzielt worden ist und keine Umsatzsteuerpflicht vorliegt?

  3. wenn ja, darf dann anteilig das Musikzimmer in der eigenen Wohnung für all die 15 Jahre als Aufwendung gerechnet werden?

Freiberufler, Künstler, Steuern
Muss Arbeitgeberanteil zur Krankentaggeldversicherung als geldwerter Vorteil versteuert werden ?

Ich bin Grenzgänger, arbeite in der Schweiz und wohne in Deutschland, wo ich voll steuerpflichtig bin. Teil meines Arbeitsvertrages in der Schweiz ist die garantierte Lohnfortzahlung entsprechend dem arbeitsvertraglich geregelten Gehalt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (also z.B. bei Krankheit). Mein schweizer Arbeitgeber hat eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung für alle Mitarbeiter abgeschlossen. Da jeder Mitarbeiter aus dieser Versicherung Leistungen einfordern kann sieht das deutsche Finanzamt das als geldwerten Vorteil und schlägt pauschal 1% des Bruttoarbeitslohnes als angenommene Arbeitgeberbeiträge auf mein Gehalt (die schweizer Firma erlaubt keinen Einblick in den Versicherungsvertrag, so dass weder das Finanzamt noch ich weiss, was wirklich für Beiträge gezahlt werden). Dafür sieht das Finanzamt dann alle Leistungen der Krankentaggeld-Versicherung als steuerfrei an.

Inzwischen habe ich diese Informationen: "Mit Urteil vom 29.04.2009, Az. : X-R-31/08 hat der Bundesfinanzhof ( BfH ) entschieden, dass im Urteilsfall auch ein Anspruch des Arbeitnehmers an die Versicherungsgesellschaft gem. Art. 87 VVG bestand, so dass die Prämienzahlungen als Arbeitlohn zu versteuern waren. Eine diesbezügliche Steuerfreistellung gem. § 3 Nr. 62 EStG scheidet aus, da der Arbeitgeber nach schweizer Recht nicht obligatorisch zur Zahlung des Versicherungsbeitrags verpflichtet ist."

"Diese Leistungen unterliegen auch nicht dem sog. Progressionsvorbehalt gem. § 32 b (1) Nr. 1b EStG d.h. die Leistungen werden nicht zur Steuersatzerhöhung herangezogen und somit vollständig der deutschen Besteuerung entzogen."

Diese Konstellation macht Sinn für Selbständige, aber doch nicht für Beschäftigte in einer Firma. In der jetzigen Logik des deutschen Finanzamtes müsste ich aber jedes Jahr mindestens ein paar Tage krank sein, damit ich nicht draufzahlen muss. Ich habe beim Finanzamt die Regelung erfragt, falls ich mal (was ich nicht hoffe) das ganze Jahr krank sei - dann wäre mein komplettes Jahresgehalt steuerfrei.

Ist das wirklich korrekt ...? Gibt es ähnliche Erfahrungen ?

Grenzgänger, Steuererklärung, Steuern, Geldwerter Vorteil, Krankentagegeld
Einkommensteuer / Anlage Kind: Stipendium, Studiengebühren und Ausbildungsfreibetrag?

Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt: Elster Formular, Est-Erklärung für 2010. Eine Mutter hat ein Kind, geboren im November 1985. Der Sohn hat in 2010 studiert und ein Stipendium (SDW) erhalten. Dieses betrug 12 Monate a 520 Euro plus 3 Monate a´ 350 Euro zusätzlich für ein Auslandssemester Anfang des Jahres.´Insgesamt also 7290 Euro Stipendium im Jahr 2010.

Frage a): MUSS das Stipendium in der Est-Erklärung der Mutter eingetragen werden?

b): falls ja, dann in In Anlage Kind, Seite 1, Zeile 26, "Öffentliche Ausbildungshilfen" (obwohl die SDW-Stifung ja eigentlich privat und nicht öffentlich ist)? Oder in den Zeilen 24 oder 25 (Übrige Einkünfte und Übrige Bezüge)?

c): von April bis September war ein Semester am Wohnort der Mutter (wo der Sohn dann auch gewohnt hat). Für dieses Semester mussten Studiengebühren von insgesamt ca 700 Euro bezahlt werden. Müssen/können dieses in Anlage Kind, Seite 1, Zeile 26, "Besondere Ausbildungskosten" eingetragen werden? Und können unter diesen Ausbildungskosten noch weitere Beträge (welche?) abgesetzt werden?

d) In Anbetracht der 7290 Euro Stipendium und 830 Euro Verdienst des Kindes: gibt es sowieso keinen Ausbildungsfreibetrag oder andere Freibeträge bei der Steuer für die Mutter?

Für Antworten (zu einzelnen oder allen Fragen): danke im Voraus!

einkommensteuer, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, stipendium, Studiengebühren

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