Firmenwagen möglich ?

Hallo zusammen,

Ich bin derzeit dabei mich nach einem Auto umzuschauen, und frage mich, ob ich eine meiner Selbständigkeiten irgendwie steuerlich nutzbar machen könnte - sprich ob ein Firmenwagen in meiner Situation möglich wäre:

Ich bin hauptberuflich Angestellter woher ich auch mein Haupteinkommen beziehe.

Zudem bin ich mit einer zweiter Person geschäftsführender Gesellschaftter einer UG.Ich bin dort also angestellt und beziehe ein Gehalt. Die UG macht jährlich ca. 35.000 EUR Umsatz bei einem Gewinn von ca. 18.000 EUR. Leider ist ein reines Onlinegeschäft ohne Kundenkontakt - der Firmensitz läuft zudem auf meine Heimadresse, was es bzgl. Firmenwagen evtl. schwer machen dürfte...

Weiter betreibe ich noch ein Einzelunternehmen, das ebenfalls nur Softwaredienstleistungen anbietet und keinen Kundenkontakt hat (und ebenfalls auf meine Heimadresse läuft). Das Enzelunternehmen schleicht sich aber im Moment aus -> Umsatz und Gewinn sind jährlich nur noch im 4stelligen Bereich und ich wollte es ohnehin in Kürze abmelden.

Mit dem Einzelunternehmen sehe ich für meine Frage eher schwarz und habe es nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Folgende Fragen stellen sich mir nun:

1.) Bekomme ich einen Geschäftswagen für die UG überhaupt durch, wenn dieser fast ausschließlich privat genutzt würde (kein Kundenkontakt) ?

2.) Falls ja, könnte ich das Ganze über die 1% Regelung durchbekommen ? Mit Fahrtenbuch hätte ich vermutlich nur für den Kaufpreis einen Vorteil, da die Nutzung ja fast ausschließlich privat wäre.

3.) Wir planen aus diversen Gründen in Kürze die Gründung einer "Zweitniederlassung" im Haus meines Kollegen. Hierdurch würden einige Fahrten zwischen unseren Wohnorten zu Besprechungen etc. anfallen, wodurch ich auf ca. 30% geschäftliche Nutzung kommen würde. Würde es das vereinfachen ?

4.) Die UG hat vergleichsweise wenig Eigenkapital, da wir Gewinne zu einem Großteil als Gehälter auszahlen. Ich wollte mir ein Auto für ca. 15.000 kaufen (gebraucht), was die UG nahe an die Insolvenz bringen würde ;-) Wie könnte sowas trotzdem funktionieren ? Eine Möglichkeit wäre ja, dass ich der UG ein Darlehen gebe, um das nötige Kleingeld für den Autokauf zu haben. Dumm nur, wenn ich das Auto selbst finanzieren muss, oder ? Dabei hätte ich ja die schlechten Konditionen wie MwSt. etc., die ich mir ja ersparen wollte.

Ich bin für jede Meinung dankbar...

PS: Ich will das Finanzamt nicht austricksen - aber ich möchte die bestehenden Möglichkeiten einfach nutzen :-)

Finanzamt, Recht, Steuern, Steuerrecht, Fahrtenbuch, Firmenwagen
§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz

Ich habe folgende Frage:

Angenommen ein Freiberufler gibt Nachhilfeunterricht gegen Honorar, u.a. auch beim Jugendamt. Weiterhin angenommen, das Jugendamt gibt ihm den neuen Auftrag, einen Jugendlichen ein Jahr lang pädagogisch zu begleiten (überwiegend Freizeitbetreuung). Dafür bekommt der Freiberufler einen getrennten Honorarvertrag über 5 Stunden pro Woche. Das Amt weist darauf hin, dass diese Tätigkeit die Bedingungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz erfüllt. In seiner Steuererklärung hat der Freiberufler diese Tätigkeit als nebenberufliche Tätigkeit extra aufgeführt und auch auf die Steuerbefreiung hingewiesen. Für seine hauptberufliche freiberufliche Arbeit als Nachhilfelehrer hat er, wie früher, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung gemacht, natürlich mit Angabe seiner Betriebsausgaben. Angenommen, das Finanzamt lehnt die Steuerbefreiung für die nebenberufliche pädagogische Begleitung ab, mit möglicherweise folgender Begründung: „Da zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit tatsächliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden, konnte ein zusätzlicher Freibetrag im Sinne des § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz nicht berücksichtigt werden.“ Stimmt diese Rechtsauffassung? Der Freiberufler überlegt Einspruch einzulegen. Wie könnte er diesen begründen? Vielen Dank für alle Hinweise! Herbie

einkommensteuer, Freiberufler, Recht, Steuern, Steuerrecht, EStg
Chancen auf Stundung /Ratenzahlung beim Finanzamt?

Guten Tag zusammen,

folgende Situation: Ich war ab 2010 - 2012 selbständig als Texterin. Anfangs lief alles gut, dann blieben aber Aufträge aus, und die psychische Belastung hat mich obendrein für einige Wochen lahm gelegt, weshalb ich hohe Ausfälle hatte und daher nun hohe Schulden habe. Letztes Jahr lief es allerdings deutlich besser, und ich konnte recht hohe Einkünfte erzielen. Inzwischen habe ich eine ordentlich bezahlte Festanstellung.

Trotz der guten Einkünfte war es allerdings kaum möglich, Geld für die Einkommensteuer zur Seite zu legen, da sich sehr viele Schulden angesammelt hatten und ich vollauf damit beschäftigt war, die drängenden Rechnungen zurück zu zahlen (unter anderem konnte ich meine Krankenversicherung nicht mehr zahlen und hatte da hohe Raten, hinzu kamen ausstehende Kreditkartenraten etc. Leider habe ich den Fehler gemacht, zu versuchen, Engpässe mir Kreditkarten zu überbrücken. Dass das dumm war, braucht mir keiner sagen, ich weiß das, ich bin da sehr naiv ran gegangen, bereue das auch sehr und tue alles, um mich nach und nach aus der Misere zu befreien)

Ich wohne derzeit sehr billig in meinem Elternhaus, um die Möglichkeit zu haben, die Steuern anzusparen, aber es reicht nicht. Ich habe auch eine begründete Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuer beantragt und bewilligt bekommen, damit ich etwas mehr Zeit habe, das Geld zusammen zu bekommen. Allerdings fehlen von den zu erwartenden rund 3.000 Euro Einkommensteuer wie ich es drehe und wende bis zum Fälligkeitstermin (wenn ich davon ausgehe, dass die Bearbeitung einen Monat dauert + 1 Monat Zahlungsfrist) 500 Euro. Ich war diesbezüglich bei meiner Bank und habe um eine Dispoerhöhung um diesen Betrag gebeten, dies wurde aber abgelehnt, wohl weil es in der Vergangenheit mehrere Rücklastschriften gab. In den letzten Monaten war dies zwar nicht mehr der Fall, aber da ist nichts zu machen. Kredit bekomme ich dann natürlich erst recht keinen.

Natürlich ist man immer auf die Kulanz des Finanzamts angewiesen. Aber bestünden eventuell Chancen, wenn ich anbieten könnte, den größten Teil der Steuerschuld, 2.500 Euro sofort zu bezahlen und den Rest dann in zwei Raten zu 250 Euro abzuzahlen? Morgen telefoniere ich noch einmal mit der Bankberaterin und werde sie bitten, mir eine Bestätigung der Ablehnung zukommen zu lassen.

Und wenn sich das Finanzamt nicht darauf einlässt, was droht mir dann? Würde es wahrscheinlich recht schnell zu einer Vollstreckung kommen oder lassen die sich durch eine Zahlung einer größeren Summe erst einmal besänftigen?

Bin für jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus.

Beruf, einkommensteuer, Finanzamt, Freiberufler, Ratenzahlung, Steuern, Stundung
Anlagevorschläge Sparkasse

Einen schönen guten Tag !

Da unsere Deka-Anlage in vielen Jahren eine durchschnittliche Rendite von 0,6% gebracht hat, war mein Plan, diesen sechsstelligen Betrag zu verkaufen und bei einer Direktbank als Tagesgeld anzulegen.

Der Bankberater sagte aber, daß alle Direktbanken unseriös und unsicher sind und riet uns zur Anlage einer der folgenden 4 Anlagen.

Was haltet Ihr so davon?

1. Carrara Zuwachsanleihe 09n/2013

Helaba Landesbank Hessen-Thüringen HLB01L / DE000HLB01O

Laufzeit 6 Jahre

Zinsen= 1-2 Jahr = 1,5% Zinsen, 3.=1,6%, 4.=1,7%, 5.=1,8%, 6.=2%

Ausgabepreis = 100%

Rückzahlung = 100% des Nennbetrages am Ende der Laufzeit

Transaktionskosten = 1,2% des Anlagebetrages oder Mindestentgelte zzgl. weitere Kosten wie z.B. Börsengebühren

zzgl. laufende Kosten

Vertriebskosten = 1,5% des Nennbetrages

2. Inflationsanleihe 09a/2013

Helaba Landesbank Hessen-Thüringen HLB00y / DE000HLB00y5

Laufzeit = 8 Jahre

Zinsen = 1 Jahr lang 3%. Danach richtet sich der Zins an der Inflationsrate, mindestens aber 1%

Ausgabepreis = 101,50% (1,5% Ausgabeaufschlag)

Rückzahlung = 100% auf den Nennbetrag am Ende der Laufzeit

Transaktionskosten = 1,2% des Anlagebetrages oder Mindestentgelte zzgl. weitere Kosten wie z.B. Börsengebühren

zzgl. laufende Kosten

Vertriebskosten = 2,25% des Nennbetrages

3. Geldmarktfloater 09a/2013

Helaba Landesbank Hessen-Thürigen HLB00U DE000HLB00U3

Laufzeit = 8 Jahre

Zinsen = Mindestens 1,6%, Höchstens 4%

Ausgabepreis = 100,85% (0,85% Ausgabeaufschlag)

Rückzahlung = 100% auf den Nennbetrag am Ende der Laufzeit

Transaktionskosten = 1,2% des Anlagebetrages oder Mindestentgelte zzgl. weitere Kosten wie z.B. Börsengebühren

zzgl. laufende Kosten

Vertriebskosten = 1,85% des Nennbetrages

4. GIA- Rentenplan.

Gesellschaft für Industrieberatung AG

Man entscheidet selbst, ob und wieviel man sich ausschütten lassen möchte.

Oder wäre es besser, aufgrund der Steuerfreiheit beim Verkauf des Dekabestandes (Kauf vor 2009), alles so zu lassen wie es ist?

Herzlichen Dank

Geldanlage, Anleihen, Sparkasse, Steuern, Tagesgeld, Deka
Drittjob im Beschäftigungsverbot? - Lohnsteuerklasse 6 oder freie Mitarbeiterin?

Hallo ihr Lieben,

für mich stellt sich im Moment die Frage, ob ich noch einen 3. Job annehmen sollte bzw. darf.

Ich bin Gärtnerin und aufgrund meiner Schwangerschaft habe ich ein Beschäftigungsverbot in meinem Hauptjob (da ich nun nicht mehr mit Dünger, Pflanzenschutzmittel, etc. umgehen darf).

Darf man einen weiteren Job im Beschäftigungsverbot annehmen? Der 400€ Job ist sowohl mit dem Arzt als auch mit dem Arbeitgeber abgeklärt.

Meinen 400€ ich aber wahrscheinlich zum 1.8 verlieren, da wir im Moment immer weniger Arbeit haben. Es existiert kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinem Arbeitgeben, daher schätze ich das er mich trotz Schwangerschaft kündigen darf... Oder?

Jedenfalls wird mein Mann ab dem 1.7 auch keine Arbeit mehr haben. Er wird dann für 4 Monate ins Ausland gehen, weil er dort Aussichten auf einen Job hat, aber erst ab nächstem Jahr.

Mit wachsender Familie, steigt natürlich auch der finazielle Bedarf, nun sieht es bei uns aber eher schlecht damit aus.

Lohnt es sich einen Drittjob auf Lohnsteuerklasse 6 anzunehmen? Ich habe gehört, das die Abgaben aus der Lohnsteuerklasse 6 nicht im Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtig werden.... Stimmt das?

Ich habe auch etwas von Pauschalbesteuerung/Kopfsteuer gehört? Kann mir das jemand erklären?

Und wie sähe die Situation aus, wenn ich als Freie Mitarbeiterin angestellt werden würde?

Danke im voraus!

Liebe Grüße :)

Schwangerschaft, Steuererklärung, Steuern
Steuerliche Geltendmachung einer Projektwohnung

Ich unterhielt mich kürzlich mit einem Kollegen, der wie ich freiberuflich tätig ist und gerade mit einer Steuerprüfung zu tun hat. Die Art unserer Tätigkeit bringt es mit sich, dass wir längere Zeit für einen Kunden arbeiten, der häufig nicht an dem Ort ist, wo wir wohnen, mithin fallen Reise und Übernachtungskosten an.

Da mein Kollege nun keine Lust mehr auf Hotel hatte, hat er sich am seinem Arbeitsort eine Projektwohnung gemietet (= möblierte Einzimmerwohnung mit Kochnische) und jetzt kommt der Steuerprüfer und meint, er sei ja nur vier Tage in der Woche bei seinem Kunden und in der übrigen Zeit könne er die Wohnung ja privat nutzen, deswegen könne die Miete nur anteilig steuerlich geltend gemacht werden.

Ich finde das völlig absurd. Erstens nutzt er diese Wohnung nicht privat, sondern sieht zu, dass er die Wochenende an seinem eigentlichen Wohnort verbringt. Das ist aber vielleicht nicht entscheidend, weil es auf die Möglichkeit ankommt. Aber er hat die Wohnung doch nur deswegen angemietet, weil er dieses auswärtige Projekt hat. Hätte er diesen Auftrag nicht, würde er die Wohnung nicht gemietet haben. Und die allgemeine Mietdauer für Wohnraum wird nun mal in Monaten bemessen und nicht in Tagen. In Tagen bemessene Mietdauern sind in der Regel bei Hotels üblich.

Mit genau derselben Begründung könnte man jedem Angestellten, der mit dem öffentlichen Personennahverkehr zur Arbeit fährt und daher über eine Monatskarte verfügt, sagen: der Monat hat 20 Arbeitstage und insgesamt 30 Tage; du könntest die Monatskarte auch privat nutzen, also erkenne ich nur 2/3 der Kosten an.

Ich finde das absurd. 12 Hotelübernachtungen für 150,- EUR im Monat werden anstandslos anerkannt, bei der Miete von 750,- EUR wird sich dermaßen angestellt.

Ist das jetzt die krampfhafte Suche nach irgendeinem Fehler des steuerpflichtigen oder kommt das FA damit durch?

Steuern
Finanzamt Auskunft Lebensunterhalt

Guten Tag,

eine Frage zum Thema Finanzamt und Steuern... die Situation:

mein Mann ist seit einigen Jahren als Finanzberater tätig. Vor fünf Jahren sind wir aus meiner ehemaligen Heimatstadt in sein Elternhaus gezogen, da nach dem Tod seines Vaters seine Mutter allein im Haus war (wir haben in dem Dreifamilienhaus eine Wohnung). Sie hat die Pflegestufe 2 und wir wollen ihr ermöglichen, bis zum Ende in ihrer Wohnung wohnen zu bleiben.

Nun ist es so, dass mein Mann die meisten seiner Kunden nach wie vor in der ca. 500 km entfernten Stadt betreut und dort sein Geld verdient. Da wir uns beide um seine Mutter kümmern, sind die Einnahmen in den letzten Jahren recht gering. Das Finanzamt fragte nun nach, wie wir unseren Lebensunterhalt bestreiten, also ob es weitere Einnahmen gibt.

Neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb meines Mannes haben wir dadurch, dass wir uns um die Mutter kümmern, regelmäßige Zuwendungen ihrerseits, da ich mich auch um den Haushalt kümmere, für sie einkaufe usw. Da wir im Elternhaus leben, haben wir andererseits sehr geringe Lebenshaltungskosten, da wir im Moment mietfrei wohnen. Darüber hinaus gehe ich einer geringfügigen Beschäftigung nach und verdiene im Monat derzeit 400 Euro dazu. Zusätzlich noch mal etwa 600 Euro, die uns meine Schwiegermutter für die Pflege zukommen lässt. Einen Teil der Kosten bestreiten wir auch aus einer erhaltenen Schenkung. Meine Frage:

Muss ich all diese Einnahmen dem Finanzamt gegenüber bekanntgeben? Welche Auswirkungen hat das?

Welche hätte es ggf. wenn ich diese nicht komplett bekannt gebe, d.h. unsere Einnahmen eigentlich zu gering wären, um nachvollziehen zu können, dass wir davon leben können?

Für den ein oder anderen Tipp bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße, Jule.

Finanzamt, lebensunterhalt, Steuererklärung, Steuern
Schikane Familienkasse?

Die Familienkasse zahlt nun bereits seit 1,5Jahren kein Kindergeld. Der elende Krieg per Brief geht mir langsam echt auf die Nerven, da ich auch anderes zu tun habe als dauernd das Selbe zu schreiben. Sachverhalt in Kürze: Schüler bis 6/11 - Ausbildung ab 7/11 in 6/12 wurde KiGe für 1/10-11/11 zurück gefordert 25.7.12 Einspruch inkl AdV - Eingang am 10.8.12 - Unterlagen Beigefügt: Einnahmen abzl Werbungskosten sauber und ordentlich aufgelistet, da diese in dem Umfang mit Reisekosten nicht ins entsprechende Formular passen, Antrag auf Kindergeld ab 1/12 16.08.2012 - Unterlagen angefordert: Erklärung zu den Werbungskosten 2011, Kopie LstK 2011, Erklärung Erwerbstätigkeit 09.10..2012 Ablehnung AdV da keine ernsthafte Zewifel an der Rückforderung bestehen (da Mutter bockig weil der GV da war hat sie das nich zum Kind geschickt und Frist verstrichen dagegen wieder Einspruch einzulegen) 10-12/2012 4 Anrufe bei Familienkasse, keine Auskunft und einfach aufgelegt bei Nachfrage nach Namen 06.11.2012 Email mit Frist zur Bearbeitung 03.12.2012 Telefonat wpnach Formular Antrag auf Auszahlung des anteiligen KiGe fehlt, wurde am 31.12. per fax gesandt, angeblich wurde das mit Schreiben vom 08.11. angefordert (Post an Kind Adresse kam aber nicht an) 03.01.2013 Kopie des Schreibens vom 08.11.12 in dem mitgeteilt wird, dass eine Berechtigtenbestimmung am Gericht vorgenommen werden soll, da kein Elternteil barunterhalt leistet, diese Information stammt aus dem Fax vom 3.12., sehr verwunderlich wie die das am 8.11. angeblich schon wußten Bisher hat niemand nach einer Berchtigtenbestimmung gefragt, ich wohne bereits seit 2008 im eigenen Haushalt und bekomme kein Unterhalt außer das Kindergeld von meiner Mutter. Meinen Vater kenne ich nicht der hat sich nie für mich interessiert und ich hatte nie Kontakt seit meiner Geburt. Wieso ist das nun für 2011 ein Problem? Ist das alles korrekt so wie das läuft das bezweifel ich sehr stark. Hat Dienstaufsichtbeschwerde erfolgsausichten? Oder vergebene Lebensmühe? Wie bekomme ich das Geld ich benötige es dringend. Danke für jede Hilfe. P.S. ich hoffe ich habe nicht zu viele Schreibfehler in der Eile bin einfach so Sauer auf diesen Staat!

Behörden, kinder, Kindergeld, Recht, Sozialleistungen, Sozialrecht, Steuern

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