Vom FA von der Abgabe einer EKST-Erklärung befreit. Auch heute noch?
Ab 2003 wurde ich schriftlich vom Finanzamt von der Abgabe einer EKSt-Erklärung befreit, sofern sich an meinen Renteneinkünften nichts wesentlich ändere. Ein diesbezüglicher Widerruf durch das FA erfolgte nicht.
Seither habe ich keine Steuererklärung mehr eingereicht. "Wesentlich geändert" hat sich nichts.
Kann ich mich nun weiterhin auf die damalige Entbindung von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung verlassen?
4 Antworten
da das finanzamt dich befreit hat, muss es dich nicht kümmern, solange sie dich nicht auffordern eine neue erklärung abzugeben
Durch das Alterseinkünftegesetz hat sich zwar ncihts an der Rente, aber etwas ander Rentebesteuerung geändert.
Wenn sich Deine Rente im Bereich von 1.300,- Euro und höher bewegt, wäre Stuer möglich.
Aer das Finanzamt bekommt sowieso Deine Rentendaten, also bekommst Du ggf. eine Aufforderung.
Nach der Befreiung, kannst Du Dich auf keinen Fall strafbar gemacht haben, wenn Du nichts abgibst.
Grundsätzlich: alle steuerrelevanten Belege aufheben!!! Meiner Frau ist 1996 dasselbe mitgeteilt worden, denn da ich immer im außereuropäischen Ausland arbeite würden das Finanzamt die Steuerakte schließen. Vor Kurzem wurde ich aufgefordert für die Jahre 2002 bis 2007 umgehend Steuererklärungen abzugeben, da mein Welteinkommen voll in Deutschland zu versteuern sei. Verutlich werde ich ein Jahreseinkommen an Steuern nachentrichten müssen.
die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt für 3 Jahre. dh.deine letzte von 2003 ist mit 2006 ausgelaufen. Du kannst für 2007-2010 wieder eine beantragen, in dem du das Formular NV 1A ausfüllst und beim Finanzamt einreichst. Die Nichtveranlagungsbescheinigung , die du vom Fa erhälst, kannst du dann auch bei deiner Bank einreichen, dass von deinen Zinsen, die über dem Betrag von 801€ kein Abgeltungssteuer einnbehalten wird.