Kann ich als nebenberuflich Gewerbetreibender die Leasingrate meines KFZ von der Steuer absetzen?
ch bin Angestellter im Öffentlichen Dienst und nebenberuflich Gewerbetreibender. Kann ich nun die Leasingrate meines KFZ (das ich auch privat nutze, es ist auf mich als Privatperson geleast) anteilig von der Steuer absetzen? Ebenso wie KFZ-Versicherung, KFZ-Steuer, Benzin, Reperaturen?
Danke für eure Antworten.
2 Antworten
Das Auto muss erstmal zu mind. 50% betrieblich genutzt werden um die Leasingrate abzusetzen. Ist das nicht der Fall alle betrieblichen (und nur die) Fahrten aufschreiben und monatlich mit 30 Cent abrechnen. Dann kann natürlich die Leasingrate nicht betrieblich abgesetzt werden.
Von einem generellen Fahrtenbuch würde ich abraten. Irgendwas findet ein Prüfer darin immer und verwirft dann das ganze Jahr.
Ach ja, und wenn es mind. 50% genutzt wird und die Leasingrate abgesetzt wird, greift natürlich noch die 1%-Regelung.
Ja, Fahrtenbuch führen udn die Kosten nach den betrieblichen Anteilen abziehen.
Ersatzweise mit 30 Ct. pro gef. Kilometer.
Wenn der betriebliche Anteil über 50 % ist, wäre das Auto sogar Betriebsvermögen, wenn es nciht geleast wäre.