Vom FA von der Abgabe einer EKST-Erklärung befreit. Auch heute noch?
Ab 2003 wurde ich schriftlich vom Finanzamt von der Abgabe einer EKSt-Erklärung befreit, sofern sich an meinen Renteneinkünften nichts wesentlich ändere. Ein diesbezüglicher Widerruf durch das FA erfolgte nicht.
Seither habe ich keine Steuererklärung mehr eingereicht. "Wesentlich geändert" hat sich nichts.
Kann ich mich nun weiterhin auf die damalige Entbindung von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung verlassen?
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