Wie rechnet das Finanzamt bei Immobilienschenkung ?
1.Ein Förderer möchte unserem Verein eine vermietete Immobilie übertragen zusammen mit einer kleinen Resthypothek die monatlich vom Förderer weiter getilgt wird - wie bisher. Die Pachteinnahmen erhält der Verein. Muss die Bank der Besitzübertragung zustimmen, es ändert sich ja nichts für die Bank?
Wie ermittelt das Finanzamt generell den Wert der Übertragung, abzüglich der Restschulden? Fällt dann für den Verein auch noch Grunderwerbsteuer an plus Schenkungssteuer?
Wenn der Verein die Restdarlehen aus der Pacht tilgen würde wird der Wert der Übertragung niedriger und Grunderwerbsteuer/Schenkungssteuer entsprechend weniger?
Die Immobilie hat einen Wert von ca. 120.000 € (Ertragswert) und ca. 35.000 € Grundschuld bei der Sparkasse. Wer kann mir raten?
1 Antwort
Was ist es für ein Verein? Ist Gemeinnützigkeit gegeben?
Wenn es ein gemeinnütziger Verein ist, dann ist die Schenkung schenkungssteuerfrei (eine Spende unterliegt ja auch nicht der Schenkungssteuer).
Die Bank hat das Recht bei dem Eigentumswechsel die Schuld sofort einzufordern. Wird es aber nciht machen, wenn der schenkende weiter in der Haftung bleibt udn die Grundbuchliche Absicherung sich nicht ändert.
Schwierig würde es nur, wenn der Verein nicht gemeinnützig ist. Dann würde die Differenz zwischen Wert und Restbelastung der Schenkungssteuer unterworfen.
Da würde ich dann einen Notar, oder Steuerberater aufsuchen. Es könnte dann sein, das es günstiger wäre nur den Nießbrauch am Objekt auf den Verein zu übertragen. Aber die Möglichkeiten sind zu Umfangreich für dieses Forum.