Minijobber einstellen und als Schwerbehinderter bei der Steuer Absetzen
Ich möchte eine Haushaltshilfe als Minijobber einstellen. Da kann ich ja, laut Minijobzentrale, 20% bzw. maximal 510 Euro absetzen. Da ich Schwerbehindert mit 50% und G bin, habe ich ja auch noch den Freibetrag von 924 Euro im Jahr. Kann ich diesen Betrag auch noch geltend machen oder geht nur eines von beiden.
2 Antworten
Der Freibetrag in Höhe von 924,- Euro nach § 33b Abs. 6 ist für Pfegeeistungen, nciht für haushaltsnahe Dienstleistungen. Das geht also nebeneinander.
Aufwendungen für eine Haushaltshilfe können ab 2009 nicht mehr im Rahmen der außergwöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden.Solche Aufwendungen sind nur noch über die Steuer anrechenbar entweder als Haushaltsnahe Beschäftigung oder Dienstleistungen. Auch für Heim-und Pflegeunterbringung gibt es ab 2009 keine Möglichkeit mehr, einen Höchstbetrag von 924 bzw. 624€ -wie im Vorjahr- geltend zu machen. Du bekommst aber nach wie vor den Behindertenpauschbetrag von 570€.