Durch Rohrbruch verursachte Energiekosten von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

wichtig ist zu wissen durch wen der rohrbruch zustande gekommen ist?

wenn er selbst nicht verantwortlich dafür ist hat er auch absolut KEINE KOSTEN dafür zu übernehmen / tragen.

diese kosten die dabei entstehen muss die hausrat und die gebäudeversicherung tragen. dafür schliest man ja die wichtigen versicherungen ab.

wer den dienst zur gebäudetrocknung beauftrag hat, das ist ja sehr wahrscheinlich der Vermieter gewesen, muss sich auch um die Folgekosten kümmern. soll heissen das dein freund sich mit dem vermieter in verbindung setzt und ihn um kostenübernehme ersucht.

diese kosten kann der vermieter der versicherung gegenüber geltend machen und muss dies nur der versicherung mitteilen, mehr nicht!

ein mieter hätte sogar, wenn die wohung NICHT mehr genutz werden kann, einen anspruch auf ein hotel gehabt. bei den meisten versicherungen ist das inklusive.

einen berechtigte mietminderung ist auch möglich dabei. da du allerdings nicht über details schreibst kann man leider nicht gezielt antworten.

hier kannst du einen ähnlichen fall nachlesen worauf ein anwalt geantwortet hat: a) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel (wie hier), so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.

Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten.

Als Mietminderung sind dann 100 %, also keine Mietzahlung, anzusetzen, wenn Sie Ihre Wohnung gar nicht mehr nutzen können. Ist diese so z. B. einen Monat komplett nicht nutzbar, dann entfällt auch eine Monatsmiete. Ist nur der Wohnraum nicht nutzbar, stellt sich aber trotzdem die Frage, ob die Wohnung im Übrigen nutzbar ist, was ich eher verneinen möchte. Auch dann wären also 100 % Mietkürzung vorzunehmen.

Das ist eher die frage, ob das nciht von der Versicherung zu leisten ist, bzw. vom Vermieter, dem das haus gehört.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986